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Mann soll Frau mit HIV infiziert haben: Klägerin fordert 110.000 Schmerzensgeld

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
20. Januar 2017
in News
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20Mit HIV angesteckt: Frau fordert 110.000 Euro Schmerzensgeld
Am Münchner Oberlandesgericht wird ein Fall verhandelt, bei dem eine Frau von einem Mann 110.000 Euro Schmerzensgeld fordert, da dieser sie mit HIV angesteckt haben soll. Gesundheitsexperten verweisen immer wieder auf die Gefahren durch ungeschützten Sex.

Unbekannte HIV-Infektion eine große Gefahr für Sexualpartner
In Deutschland gibt es laut Untersuchungen immer mehr HIV-Infektionen durch leichtsinnigen Sex. Besonders problematisch ist es, wenn sexuelle Krankheiten nicht frühzeitig oder gar nicht erkannt werden. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) waren beispielsweise Ende 2013 rund 14.000 Deutsche unwissentlich mit HIV infiziert. Dies stellt auch eine große Gefahr für die Sexualpartner dar. In München steht nun ein Mann vor Gericht, der eine Frau mit HIV angesteckt haben soll.

Frau fordert 110.000 Schmerzensgeld für HIV-Infektion
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, fordert eine Frau in einem Zivilprozess am Oberlandesgericht München 110.000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann, der sie mit HIV angesteckt haben soll.

Den Angaben zufolge hatte das Landgericht der Klägerin in vorheriger Instanz das Geld zugesprochen, der Mann wehrt sich gegen das Urteil.

Wie es heißt, war das Gericht davon überzeugt, dass die Frau sich „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ beim Sex mit dem Mann mit dem Virus angesteckt hat, das die Immunschwächekrankheit Aids auslösen kann.

Vor Gericht soll demnach ein Sachverständiger zur Frage nach dem Ansteckungszeitpunkt gehört werden.

Beschuldigter verwies auf Existenz eines negativen Tests
Laut dpa ging das Landgericht davon aus, dass der Mann zwar nicht sicher gewusst habe, dass er HIV positiv war, „aufgrund der Gesamtumstände sei ihm allerdings bekannt gewesen, dass für eine Infektion durchaus ein erhöhtes Risiko bestand“.

Außerdem glaubte das Gericht den Ausführungen der Klägerin, denen zufolge der Mann vor dem Geschlechtsverkehr angegeben habe, dass er einen Aidstest habe machen lassen, der negativ ausgefallen sei.

Das OLG hat laut der Agentur angegeben, voraussichtlich zu einer ähnlichen Einschätzung zu kommen wie das Landgericht. Bei der Bemessung von Schadenersatz und Schmerzensgeld sei jedoch möglicherweise eine Mitschuld der Klägerin zu berücksichtigen.

Ungeschützter Geschlechtsverkehr kann gefährlich werden
Gesundheitsexperten weisen immer wieder darauf hin, wie gefährlich ungeschützter Geschlechtsverkehr sein kann. Im Rahmen der Kampagne „Liebesleben“, die die ehemalige Präventionskampagne „Gib Aids keine Chance“ ersetzt, wird ausdrücklich dazu aufgerufen, sich auf HIV testen zu lassen (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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