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Masken-Rückruf wegen potentiell krebserregender Chemikalie

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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16. Dezember 2020
in News
Eine Frau im Freien mit einer schwarzen Mund-Nasen-Bedeckung
Bei der Drogeriemarktkette Müller werden Masken zurückgerufen, weil darin ein gesundheitsgefährdender Stoff nachgewiesen wurde. (Bild: Syda Productions/stock.adobe.com)
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Masken-Rückruf wegen giftiger Chemikalie

Der Hersteller Media Chain Products GmbH aus Berlin hat einen Rückruf für Masken gestartet. In dem Mundschutz, der bei der Drogeriemarktkette Müller verkauft wurde, ist Anilin nachgewiesen worden. Dieser Stoff steht im Verdacht, krebserregend zu sein.

Wie die Müller Handels GmbH & Co. KG auf ihrer Webseite schreibt, ruft der Hersteller Media Chain Products die schwarze 7-Monatsschutzmaske viral Protect in den Größen M und L zurück. Grund für die Maßnahme: in einzelnen Proben wurde Anilin im Einfassband nachgewiesen. Es bestehe eine potentielle Gesundheitsgefahr.

Masken nicht mehr nutzen

Betroffen von dem Rückruf ist die 7-Monatsschutzmaske viral Protect des Herstellers Media Chain Products in den Größen M und L in schwarz, mit den EAN Nummern: 4260537362347 und 4260537362354 sowie der Chargennummer: T 100406. Verkauft wurde das Produkt seit dem 30.10.2020.

„Der zunächst vorsorglich durchgeführte Rückruf erfolgte aufgrund des unangenehmen Geruchs des Artikels. Zu diesem Zeitpunkt lagen aufgrund der beauftragen Prüfanalysen keine Anhaltspunkte vor, welche eine Gefährdung hätten begründen können“, schreibt das Unternehmen.

„Nach weitergehenden chemischen Analysen wurde zwischenzeitlich in einzelnen Proben Anilin im Einfassband nachgewiesen, sodass nunmehr der weitere Rückruf durchgeführt wird“, heißt es dort weiter.

Kundinnen und Kunden werden gebeten, die Betroffenheit Ihres Artikels zu prüfen und die Nutzung umgehend einzustellen. Die Rückgabe der betroffenen Masken ist in jeder Müller-Filiale möglich. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Möglicher Auslöser für Blasenkrebs

Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zufolge ist Anilin entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als Mutagen (Klasse 2, „kann vermutlich genetische Defekte verursachen“) und Karzinogen (Klasse 2, „kann vermutlich Krebs erzeugen“) eingestuft.

Beim Menschen wird der Stoff bereits seit dem Ende des 18. Jahrhunderts als Auslöser für Blasenkrebs diskutiert.

Laut dem BfR wurde auch in modernen Studien bei Arbeitern, die verschiedenen Chemikalien, unter anderem Anilin, ausgesetzt waren, ein erhöhtes Auftreten von Blasenkrebs nachgewiesen. Der Effekt konnte jedoch nicht eindeutig dem Anilin zugeordnet werden. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesinstitut für Risikobewertung: Buntbedruckte Bäckertüten, Servietten & Co. können gesundheitsgefährdende Stoffe freisetzen, (Abruf: 15.12.2020), Bundesinstitut für Risikobewertung

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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