• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
AstraZeneca-Impfstoff: Nur geringer Schutz bei Älteren nach COVID-19-Impfung? 26. Januar 2021
COVID-19-Forschung: Schwachstelle in Enzym als Schlüssel gegen SARS-CoV-2 identifiziert 26. Januar 2021
COVID-19: Diese besonders gefährdeten (auch jüngeren) Personen bevorzugt impfen 26. Januar 2021
COVID-19: Hohes Risiko für schweren Krankheitsverlauf bei Rheuma-Patienten 26. Januar 2021
Corona-Impfstoff von Moderna – Schwere allergische Reaktionen selten aber möglich 26. Januar 2021
Weiter
Zurück

BGH: Patientenverfügung: Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen reicht nicht

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
10. August 2016
in News
Leseminuten 2 min
Patientenverfügung muss konkret formuliert sein, sonst ist sie nicht gültig. Bild: Ralf Kalytta - fotolia

BGH: Ablehnung „lebensverlängernder Maßnahmen“ reicht nicht

Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten (z.B. Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal,
Gerichte) verbindlich, soweit sie Ihren Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck bringt. In Zweifelsfällen entscheidet ein Gericht als neutrale Instanz. Allein die Ablehnung „lebensverlängernder Maßnahmen“ reicht jedoch nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden. Eine Patientenverfügung muss sich vielmehr auf konkrete Maßnahmen oder konkrete Krankheiten beziehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 9. August 2016 veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 61/16). Aus einer Vorsorgevollmacht muss danach deutlich hervorgehen, ob sie sich auch auf Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder Beatmung bezieht.

Damit bleibt vorerst offen, ob eine heute 75 Jahre alte Frau aus Baden-Württemberg weiter künstlich ernährt werden soll. Als 70-Jährige hatte sie einen Hirnschlag erlitten. Seitdem wird sie über eine Magensonde ernährt. Später erlitt sie schwere epileptische Anfälle, so dass sie sich nicht mehr selbst äußern kann.

Patientenverfügung muss konkret formuliert sein, sonst ist sie nicht gültig. Bild: Ralf Kalytta - fotolia
Patientenverfügung muss konkret formuliert sein, sonst ist sie nicht gültig. Bild: Ralf Kalytta – fotolia

Früher hatte sich die Frau in zwei Patientenverfügungen gegen „lebensverlängernde Maßnahmen“ ausgesprochen, wenn ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibt. Zudem hatte sie einer ihrer drei Töchter eine notarielle „Generalvollmacht“ erteilt, die auch gesundheitliche Angelegenheiten umfasst. Danach darf die Tochter auch über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden.

Bislang hat die Tochter einen Abbruch der künstlichen Ernährung aber nicht verfügt. Sie und auch die Hausärztin der 75-Jährigen sind der Auffassung, dass dies nicht deren Willen entspräche. Genau dies meinen aber die beiden anderen Töchter.

Dem war das Landgericht Mosbach gefolgt. Es setzte eine der beiden als „Kontrollbetreuerin“ für den Bereich der Gesundheitsfürsorge ein. Wird dies rechtskräftig, könnte diese das Ende der künstlichen Ernährung anordnen.

Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 6. Juli 2016 hob der BGH die Entscheidung des Landgerichts nun aber auf und verwies den Streit zur erneuten Prüfung dorthin zurück. Die Patientenverfügung sei nicht deutlich genug, und der Wille der 75-Jährigen stehe nicht fest, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung.

In einer Patientenverfügung seien allgemeine Formulierungen wie der Wunsch nach einem „würdevollen Sterben“ oder die Ablehnung „lebensverlängernder Maßnahmen“ nicht konkret genug. Denn es sei unklar, ob sich dies ausschließlich auf die medizinische Behandlung beziehen soll, oder auch auf Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder die künstliche Beatmung. Die Patientenverfügung müsse daher auf bestimmte Maßnahmen oder bestimmte Krankheitsbilder eingehen. Andernfalls könne sie eine bindende Wirkung nicht entfalten.

Ähnlich müsse auch in einer Vorsorgevollmacht deutlich werden, ob die bevollmächtigte Person nur über die unmittelbare medizinische Behandlung oder auch über lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder die künstliche Beatmung entscheiden darf und ob dies für die Ärzte verbindlich sein soll.

Hier sei dies erfüllt. Daher sei die Vollmacht für die eine der drei Töchter gültig. Sie könne nur beschränkt werden, wenn sich diese Tochter nachweislich über den Willen der Mutter hinwegsetzt. Das Landgericht Mosbach habe bislang aber nicht ausreichend dargelegt, dass dies hier der Fall ist, weil ein Abbruch der künstlichen Ernährung dem Willen der 75-Jährigen entspräche. Das Landgericht soll daher nun prüfen, ob die Frau früher mündliche Äußerungen gemacht hat, die auf ihren Willen schließen lassen. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


Nächster Artikel
In Lebensmitteln wie Hülsenfrüchten, Sojabohnen und Nüssen stecken Lektine, die unter Gewissen Umständen der Gesundheit schaden können. Dennoch muss man deswegen nicht in Panik geraten. (Bild: Lukas Gojda/fotolia.com)

Vergleich: Mit pflanzlichen Eiweißen länger leben

Eine 14-Jährige in Großbritannien bekam auf einer Party einen Kuss von einem Nachwuchsfußballer. Dabei wurde ihr eine Ecstasy-Tablette in den Mund geschoben. Das Mädchen reagierte so heftig, dass sie in ein künstliches Koma versetzt werde musste. (Bild: portokalis/fotolia.com)

Fußballer gab 14-jähriger Teenagerin lebensbedrohlichen Ecstasy-Kuss

Jetzt News lesen

Britische Flagge umkreist von Coronaviren.

COVID-19: Mutation aus Großbritannien mit erhöhtem Sterberisiko verbunden?

26. Januar 2021
Eine grafische Darstellung einer schmerzenden Hand.

COVID-19: Hohes Risiko für schweren Krankheitsverlauf bei Rheuma-Patienten

26. Januar 2021
3D-Illustration von Staphylococcus aureus (MRSA) -Bakterien

Krankenhauskeim: Vielversprechende Impfstoffstrategie gegen Staphylococcus aureus

26. Januar 2021
Ein Schaubild, auf dem eine Verbindung zwischen Darm und Gehirn dargestellt wird.

Darm-Hirn-Verbindung: Wie das Gehirn Entzündungen mit Darm-Signalen bekämpft

26. Januar 2021
(Bild: BillionPhotos.com/fotolia.com)

Krankenkassen dürfen weiterhin Versichertendaten auswerten

26. Januar 2021
3D-Illustration von Krebszellen

Krebs und neurologische Erkrankungen: Protein-Anker als neues Schlüsselmolekül für Krebsausbreitung und Epilepsie entdeckt

26. Januar 2021

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptopme
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR