Kann sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte lohnen?
Durch die geplante Gesundheitsreform werden die Zugangsvoraussetzungen für die Private Krankenversicherung (PKV) gelockert. Anstatt der Drei-Jahres-Frist soll zukünftig nur noch eine Ein-Jahres-Frist gelten. Seit 2007 galt, dass Angestellte drei Jahre lang über die Versicherungspflichtgrenze hinaus ein Bruttoeinkommen von 49.950 Euro verfügen müssen, um in die PKV wechseln zu können. Durch die Reformen des Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) wurde diese Regelung nun gelockert. Ab dem ersten Januar 2011 gilt dann nur noch die Ein-Jahres-Frist. Die Frage bleibt, ob sich tatsächlich eine Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung lohnen kann.
Gesundheitsreform machts möglich: Der Wechsel von der GKV in die PKV wird erleichtert
Wegen der geplanten Gesundheitsreform der Bundesregierung können sich privaten Anbieter von Krankenversicherungen freuen. Angestellte, die über ein relativ hohes Einkommen verfügen, können ab dem ersten Januar 2011 leichter in die private Krankenversicherung wechseln. Dafür müssen Angestellte über ein Bruttoeinkommen von 49.950 Euro im Jahr verfügen. Diese Grenze muss zumindest einmal durchbrochen werden, danach kann ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter wählen, ob er lieber in der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt oder in die PKV wechselt. Gerade für junge und gesunde Menschen kann das Angebot verlockend sein, da die Einstiegstarife kostengünstig sind. Zuvor überprüft allerdings die PKV anhand einer Gesundheitsprüfung, wie der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherten ist. Daran bemisst sich dann auch die Einstufung des Beitrages.
Ein Wechsel kann sich auch aufgrund der individuellen Leistungen der PKV lohnen. So sind die wählbaren Leistungen wie Chefarztbehandlung, die Betreuung in Arztpraxen und Kliniken privilegierter als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Auch Tarifoptionen wie Rückerstattungen und Prämien bei Nichtbeanspruchung von Gesundheitsleistungen kann durchaus interessant sein.Wenn man beispielsweise in dem einen Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat, zahlen einige PKV-Versicherungen zwischen drei und vier Monatsbeiträge an den Versicherten zurück. Solche Prämien in diesem Umfang bieten die Gesetzlichen Kassen nicht an.
Individuelle Tarife bei der PKV
Ein neuer Einstiegstarif kann bei den privaten Krankenkassen ganz individuell bestimmt werden. Ist ein Arbeitnehmer gesund und jung, sind die Beiträge bedeutend geringer, als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Doch ändert sich die eigene Familienplanung, so ändern sich auch die Beiträge. Viele fragen sich genau bei diesem Punkt, ob es dann weiterhin sinnvoll ist, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Denn Kinder werden beispielsweise bei der PKV nicht automatisch mitversichert. Im Gegenteil, für jedes Kind muss eine PKV abgeschlossen werden. Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel die Kindesmutter in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Hier gilt, wer mehr verdient, muss auch die Kinder krankenversichern. Dafür ist es dann notwendig, dass ein neuer Tarif mit einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden muss.
PKV Einstiegstarife sind erst günstig, werden aber mit der Zeit um ein Vielfaches teurer
Vorsicht ist auch bei den sogenannten Einstiegstarifen geboten. Zumeist sind diese Tarife am Anfang sehr kostengünstig. Doch im Laufe der Zeit werden solche Tarife geschlossen. Das bedeutet, dass keine weiteren Versicherten mehr in den speziellen Tarif mehr aufgenommen werden. Die Mitglieder in dem Tarif werden immer älter und die Erkrankungen nehmen zu. Dadurch steigen ganz automatisch auch die PKV Beiträge. Ein Tarif-Wechsel innerhalb der Krankenversicherung ist zwar möglich, wird jedoch zumeist von der PKV nicht gern gesehen. Gut ist, dass der Tarifwechsel durch ein neu gefälltes Urteil nicht mit einer Wechselgebühr versehen werden darf. Allerdings muss man dann deutliche Leistungseinbußen in Kauf nehmen, um einen günstigen PKV-Tarif in Anspruch nehmen zu können. Versicherte berichten zum Teil davon, dass im Laufe der Versicherungsjahre die Tarife um 100 bis 200 Prozent angestiegen seien.
Schwangerschaft und Private Krankenversicherung
Als Frau können die Leistungsunterschiede im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse noch gravierender sein. Denn wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss sie im Gegensatz zur GKV dennoch die vollen PKV-Beiträge während Mutterschutzes weiter bezahlen. Im Gegensatz dazu erhalten Schwangere im von der GKV monatlich bis zu 385 Euro Mutterschutz-Geld. Die PKV zahlt nichts. Schwangere privat Versicherte können höchstens einmalig einen Betrag von 210 Euro beim Bundesversicherungsamt beantragen.
Auch bei der Betreuung von erkrankten Kindern gibt es deutliche Unterschiede. Die Gesetzlichen kommen für den Lohnausfall der Mutter oder des Vaters während der Pflege des Kindes auf. So zahlt die GKV bis zu 90 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Elternteiles, dass das Kind betreut. Die Fortzahlung ist pro Kind und Partner für maximal 10 Tage im Jahr vorgesehen. Die PKV hingegen kennt solche sozialen Leistungen nicht.
Es kommt also auf die individuelle Situation des Einzelnen an, ob tatsächlich ein Wechsel von Vorteil ist. Allerdings muss auch beachtet werden, dass die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft weiter ansteigen werden. Zahlreiche Krankenkassen gehen davon aus, dass spätestens ab 2011/2012 neue Zusatzbeiträge erhoben werden. Ein Wechsel ist jedoch immer möglich, solange die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. (sb, 28.09.2010)
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