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Reisezeit: Chronisch Kranke sollten Urlaubsversicherungen überprüfen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
4. August 2015
in News
Leseminuten 2 min

Chronisch Kranke müssen Urlaubsversicherungen genau prüfen
Der Sommer ist die beliebteste Reisezeit der Deutschen. Millionen Menschen machen sich auf den Weg in ferne Länder um mal richtig zu entspannen. Ausreichender Versicherungsschutz sollte dabei keinesfalls vergessen werden. Insbesondere chronisch Kranke müssen die Angebote genau prüfen.

Versicherungsschutz für chronisch Kranke schwieriger
Sommerzeit ist Reisezeit. Bundesbürger besuchen vor allem südliche Länder, um die Seele baumeln zu lassen. Keinesfalls vergessen werden darf dabei ausreichender Versicherungsschutz. Für manche Urlauber ist das aber gar nicht so einfach. So ist es für chronisch kranke Personen oft schwieriger, ihre Urlaubsreise abzusichern. Wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten in einer Mitteilung der Nachrichtenagentur dpa erklärte, ist es bei Auslandsreisekrankenversicherungen meist so, dass vorhersehbare Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Auslandskrankenversicherung prüfen. Bild: Lars Koch - fotolia
Auslandskrankenversicherung prüfen. Bild: Lars Koch – fotolia

Einschränkungen der Leistungspflicht
„Wenn ich chronisch erkrankt bin, sind manche Erkrankungen oder Behandlungen vorhersehbar“, so Bianca Boss. Wenn aber beispielsweise ein Mensch, der an Diabetes leidet, gut eingestellt ist, sind manche Behandlungen eigentlich unvorhersehbar. Dies führt dann häufig zu einem Streit zwischen Versichertem und Versicherung. Daher ist es besser, bereits beim Abschluss einer Versicherung darauf zu achten, dass es keine entsprechenden Einschränkungen der Leistungspflicht gibt. Der Schutz sollte beispielsweise nicht auf „unvorhergesehene“, „nicht absehbare“ oder „akute“ Erkrankungen beschränkt sein. „Dadurch wird der Versicherungsschutz sehr ausgehöhlt.“

Gesetzliche Krankenkasse übernimmt Versicherungsschutz
Falls chronisch Erkrankte keinen Anbieter finden, der sie versichert, sollten sie ihre gesetzliche Krankenkasse darüber informieren. Diese übernimmt in der Regel den Versicherungsschutz, wenn die Versuche, sich privat für den Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung zu besorgen, erfolglos blieben. Man sollte sich dies jedoch unbedingt vor Reiseantritt bestätigen lassen. Einen besonderen Blick in den Leistungsumfang müssen chronisch Kranke zudem auch bei der Reiserücktrittsversicherung werfen. Dies deshalb, da Versicherer oft nur einspringen, wenn der Versicherte wegen einer unerwartet schweren Erkrankung die Reise nicht antreten kann. Boss stellt jedoch die Frage auf: „Aber was bedeutet „unerwartet schwer erkrankt“?“

Chronisch kranke Menschen müssen auch hier möglicherweise etwas länger nach einer passenden Versicherung suchen, die keine zu starken Einschränkungen vorgibt. „Man muss ein bisschen mehr schauen als Menschen ohne chronische Erkrankungen.“ Versicherungsexperten raten, gewünschte Reisversicherungen nicht als Paket abzuschließen. Dies gilt für kranke als auch für gesunde Menschen gleichermaßen. Manche der Leistungen, die in einem Rundum-Sorglos-Paket – bestehend aus Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung – angeboten werden, sind in vielen Fällen bereits über andere Versicherungen abgedeckt. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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