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Reproduktionsmediziner muss fünf Jahre in Haft

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
21. Oktober 2015
in News
(Bild: Thomas Jansa/fotolia.com)
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Anklage wegen Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz und Steuerhinterziehung
Ein Reproduktionsmediziner aus Oberfranken ist wegen mehrerer Straftaten zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Mediziner hatte unter anderem in seiner Klinik eine „Eizellenbank“ aufgebaut und damit gegen das Embryonenschutz- und Transplantationsgesetz verstoßen. Zudem soll er mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen und auch seine Mitarbeiter in sein kriminelles Handeln hineingezogen haben.

Arzt baut in seiner Klinik eine “Eizellenbank” auf
Das Landgericht Hof hat am Dienstag einen 57-Jährigen Mediziner zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Wie die Nachrichtenagentur „dpa“ berichtet, sah es die Kammer als erwiesen an, dass Stefan T. im Rahmen einer „Kinderwunschbehandlung“ Frauen die Eizellen fremder Frauen eingesetzt hat. Während die so genannte „Eizellspende“ in Ländern wie beispielsweise Belgien, Spanien und Frankreich für ethisch unbedenklich gehalten wird, ist sie in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten.

Wegen seines Fehlverhaltens muss der Reproduktionsmediziner ins Gefängnis. (Bild: Thomas Jansa/fotolia.com)
Wegen seines Fehlverhaltens muss der Reproduktionsmediziner ins Gefängnis. (Bild: Thomas Jansa/fotolia.com)

Da der Handel mit Gewebe ebenfalls verboten ist, hat der Bayreuther Mediziner durch sein „Geschäft“ mit den Eizellen zudem gegen das Transplantationsgesetz (TPG) verstoßen. Wie der Vorsitzende Richter Siegbert Übelmesser sagte, habe sich der Angeklagte auf diesem Wege eine weitere Einnahmequelle sichern wollen – und dafür sogar in den Räumlichkeiten seiner Klinik eine Art “Eizellenbank” aufgebaut.

Mitarbeiter mussten OP-Berichte fingieren
Neben dem habe der Mann mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen und auch Abrechnungen für die Kassenärztliche Vereinigung nicht korrekt durchgeführt. Das Gericht gehe davon aus, dass er von 2007 bis 2012 sowohl bei der Versteuerung von Bareinnahmen als auch von Kapitalerträgen auf Vermögen im Ausland betrogen hat, berichtet die „dpa“ weiter. Darüber hinaus hatte der Mediziner auch seine Mitarbeiter in die kriminellen Aktivitäten hineingezogen, indem diese z.B. OP-Berichte für den Abrechnungsbetrug hätten fälschen müssen.

Anklage fordert lebenslanges Verbot als „Kinderwunscharzt“
Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Haft gefordert, doch das Gericht sah es als strafmildernd an, dass der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt hatte, so Übelmesser. Zudem sei seine Motivation, kinderlosen Paaren zu helfen, verständlich. Gleichzeitig sei er jedoch auch auf Profit aus gewesen und habe über Jahre hinweg viele Straftaten begangen. Neben seiner Haftstrafe erhielt der Arzt drei Jahre Berufsverbot – die Anklage hatte fünf Jahre Verbot als Arzt gefordert, dazu ein lebenslanges Verbot als Reproduktionsmediziner.

„Damit ist dem Angeklagten seine Zukunft nicht verbaut, wobei im Weiteren die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung aussteht, die letztlich zu entscheiden hat, ob nach dem Ende des Berufsverbotes hier wieder die Zulassung als Vertragsarzt gewährt wird oder nicht“, erklärte der Sprecher des Landgerichts Hof, Andreas Cantzler, in einem Gespräch mit dem Sender „tvo“. (nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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