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Röslers Gesundheitsreform widerspricht Grundgesetz

Thorsten Fischer
Verfasst von Thorsten Fischer, Heilpraktiker, Osteopathie, FDM
26. Juli 2010
in News
Leseminuten 2 min

Neuregelung des Gesundheitswesen durch Koalition verfassungswidrig?

(26.07.2010) Nach der vehementen Kritik an Röslers Plänen zur Gesundheitsreform von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Sozialverbänden, der Opposition, einzelnen CDU- Ministerpräsidenten und sogar Krankenkassenvertretern, gibt es nun sogar verfassungsrechtliche Bedenken.

Nach den zahlreichen Kritiken an den Entwürfen zur Neuorganisation des Gesundheitswesens droht Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (CDU) neues Unheil. Ein von der SPD in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Entwürfen der Koalition kommt zu dem Schluß, dass die öffentlich vorgestellten Pläne von Rösler verfassungswidrig sind.

Das Gutachten hatte der Rechtswissenschaftler mit den Schwerpunkten Sozialversicherungs- und verwaltungsrecht und Arbeitsförderungsrecht und Vizepräsident der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main, Professor Dr. Ingwer Ebsen erarbeitet. Nach ihm soll der als „Sozialausgleich“ bezeichnete Betrag für Geringverdiener dem deutschen Grundgesetz zuwider laufen. Zukünftig sollen die gesetzlichen Krankenassen Zusatzbeiträge erheben können und müssen sich dabei nicht mehr an die Regelung halten, dass die Beiträge 1 Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Für Geringverdiener und Rentner soll es aber den erwähnten „Sozialausgleich“ geben. Professor Dr. Ebsens Gutachten weist darauf hin, dass zur Berechnung des Bruttoeinkommens in diesem Fall ausschliesslich das Gehalt und Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen würden. Beträge durch Betriebsrenten oder andere Altersvorsorgen, Hinterbliebenenversorgung oder Zweitjobs soll demnach bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben. Dadurch kann der Sozialausgleich oftmals bei Nicht- Bedürftigen ankommen.

Die SPD soll nach eigenen Angaben den aus Niedersachsen stammenden FDP- Mann Rösler und das unter seiner Leitung stehende Bundesgesundheitsministerium schon mit den Ungereimtheiten konfrontiert haben. Die Antwort sei gewesen, dass es sich bei den angesprochenen Fällen um Seltenheiten handeln würde, die man schon in den Griff bekommen werde. Aber auch hier legte die SPD sofort nach: Die aus Saarbrücken stammende Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) und in der SPD- Bundestagsfraktion für die Bereiche Gesundheit und Soziales zuständige MdB Elke Ferner, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur DAPD, dass es „alleine bei der Deutschen Rentenversicherung 4,4 Millionen Rentner“ geben soll, „die mehr als eine Rentenzahlung nur von der Deutschen Rentenversicherung bekommen“.

Gespannt darf man also darauf sein, was Röslers Gesundheitsministerium nach der Sommerpause an Gesetzentwürfen zur Reform und den Zusatzbeiträgen vorlegen wird. (tf)

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Bild: A. Rausch, Pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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