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Rückruf: Dieses alkoholfreie Hefeweizen kann schwere ungewollte Rauschzustände verursachen

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
10. Juni 2018
in News
Die Haltbarkeit von Bier ist begrenzt. Bild: Givaga - fotolia
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Hefeweizen wurde fälschlicherweise als alkoholfrei deklariert

Wer sich bei den sommerlichen Temperaturen ein alkoholfreies Hefeweizen als Erfrischung gönnen möchte, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn die Brauerei Braunschweig teilte mit, dass es einen Fehler bei der Etikettierung gab. Offenbar wurde das alkoholhaltige Weizenbier der Marke „Adelskronen“ fälschlicherweise mit der Aufschrift alkoholfrei versehen. Für manche stellt der ungewollte Alkoholkonsum vielleicht nur eine kleine Unannehmlichkeit dar, für andere – wie Straßenteilnehmer, Allergiker oder Schwangere – kann dies ernsthafte Konsequenzen haben.

Es handelt sich um das Produkt „Adelskrone Hefeweizen“ in der 0,5 Liter PET-Flasche, welches bei der Supermarktkette „Penny“ vertrieben wird. Betroffen ist das „alkoholfreie“ Hefeweizen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum November 2018 und der Losnummer L:12 F07 00 bis L: 16 F07 59. Nach Angaben des Herstellers wurde versehentlich die Rückseite der Flasche mit dem Etikett „Adelskrone alkoholfrei“ beklebt. „Es kann somit zu einem unbeabsichtigten Alkoholkonsum kommen“, warnt der Hersteller.

Das Hefeweizen der Marke Adelskrone mit dem Mindesthalbarkeitsdatum November 2018 ist fälschlicherweise mit dem Etikett alkoholfrei auf der Rückseite versehen. (Bild: lebensmittelwarnung.de)

Rückgaberecht

Auch das Verbracherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor dem falsch ausgezeichneten Bier. Die betroffenen Waren wurden laut Hersteller bereits aus den entsprechenden Supermärkten entfernt. Wer das Bier bereits gekauft hat, kann dies gegen Erstattung des Kaufpreises in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgeben.

Wie kam es zu der falschen Etikettierung?

Die Brauerei gab an, dass kurz vor der Abfüllung des Hefeweizens mit Alkohol die alkoholfreie Variante verarbeitet wurde. Bei der Umstellung der Sorten seien Etiketten falsch einsortiert worden, die dann auf die Flaschen geklebt wurden. Im Rahmen einer Monatsinventur sei dann der Mehrbestand der entsprechenden Rückenetiketten aufgefallen.

Mögliche Folgen ungewollten Alkoholkonsums

In geselligen Kreisen sagt man ungern nein zu einem Glas Bier. Als gesündere Alternative erfreut sich alkoholfreies Weizenbier großer Beliebtheit. Kommt es zu einem ungewollten Alkoholkonsum, kann dies für manche Personen drastische Konsequenzen haben. So gilt Alkohol in der Schwangerschaft schon ab einem Glas als gefährlich. Bei Allergikern können bereits kleine Alkoholmengen juckenden Hautausschlag und Atembeschwerden auslösen. Auch als Autofahrer setzt man sich selbst und andere einer erhöhten Unfallgefahr aus. Bei Polizeikontrollen droht ein Führerscheinverlust. Die Ausrede, das Bier sei falsch bedruckt gewesen, wird wohl kaum zählen. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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