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Rückruf für Grieß wegen Schimmel-Gefahr

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
16. Oktober 2022
in News
Ein Holzlöffel und eine Schale voller Grieß
Die Aurora Mühlen GmbH ruft das Produkt „Goldpuder Hartweizengrieß“ in der 500-Gramm-Packung wegen einer Schimmel-Gefahr zurück. (Bild: Printemps/stock.adobe.com)
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Rückruf für Grieß: Ware nicht verzehren

Die Aurora Mühlen GmbH aus Hamburg hat einen Rückruf für das Lebensmittel „Goldpuder Hartweizengrieß“ in der 500-Gramm-Packung gestartet. Nach Angaben des Unternehmens könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei dem Produkt zu einem Schimmelbefall kommt. Von einem Verzehr der Ware wird aus gesundheitlichen Gründen abgeraten.

Laut einer aktuellen Verbraucherinformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, ruft die Aurora Mühlen GmbH aus Hamburg vorsorglich im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes das Produkt „Goldpuder Hartweizengrieß“ in der 500-Gramm-Packung wegen einer Schimmel-Gefahr zurück.

Gesundheitliche Beschwerden möglich

Betroffen von dem Rückruf ist das Lebensmittel „Goldpuder Hartweizengrieß“ in der 500-Gramm-Packung, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 12.11.2023. MHD und Charge sind leicht auf der Unterseite der Verpackung zu finden, heißt es in dem Schreiben.

Den Angaben zufolge ist nicht auszuschließen, dass es bei dem betroffenen Grieß vereinzelt zu Schimmelbefall kommen kann. Betroffene Ware kann an geruchlichen und farblichen Abweichungen erkennbar sein.

Der Verzehr von mit Schimmel belasteten Lebensmitteln kann zu Symptomen wie beispielsweise Erbrechen und Durchfall führen. Daher ruft das Unternehmen das Produkt vorsorglich zurück und rät vom Verzehr des betroffenen Lebensmittel ab.

Wie es in der Verbraucherinformation heißt, wurde das betroffene Produkt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über den Lebensmitteleinzelhandel vertrieben.

Kundinnen und Kunden, die die entsprechenden Produkte gekauft haben, können diese in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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