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Schwein und Rind im Apfelsaft: Aktuelle Untersuchung zeigt Ungenauigkeiten der Lebensmittelkennzeichnung

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
30. September 2016
in News
Schon gewusst? Gelantine in Apfelsaft. Bild: det-anan sunonethong - fotolia
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Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherorganisation foodwatch stellt fest, dass jeder dritte Apfelsaft ‘versteckte Tiere’ enthält. Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) setzt sich für eine eindeutige Lebensmittelkennzeichnung ein.

Schon gewusst? Gelantine in Apfelsaft.  Bild: det-anan sunonethong - fotolia
Schon gewusst? Gelantine in Apfelsaft. Bild: det-anan sunonethong – fotolia

“Die Untersuchung von foodwatch zeigt, dass jeder dritte Apfelsaft mit Hilfe von tierischer Gelatine hergestellt wird. Dies können die Konsumenten aber nicht anhand der Verpackung erkennen. Diese Ergebnisse machen beispielhaft klar, dass wir eine eindeutigere Lebensmittelkennzeichnung brauchen, um den Verbrauchern selbstbestimmte Konsumentscheidungen zu ermöglichen”, sagt Till Strecker, Leitung VEBU-Politik. Zurzeit müssen Verbraucher über Verarbeitungshilfsstoffe, wie beispielsweise Gelatine zur Klärung von Apfelsaft, gar nicht informiert werden.

Bei zugesetzten Aromen und anderen Zutaten muss nicht angegeben werden, ob diese tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sind. Hier ist aus Sicht des VEBU viel Raum für verbesserte Kennzeichnungsregeln, die zu mehr Entscheidungsfreiheit auf Seiten der Kunden führen. “Eine ganz einfache Möglichkeit, interessierte Verbraucher darüber zu informieren, ob und inwieweit ein Lebensmittel mit Hilfe von tierischen Substanzen hergestellt wurde, ist die Auslobung als ‘vegan’ oder ‘vegetarisch’. Bisher gibt es jedoch noch keine rechtsverbindliche Definition darüber, welche Kriterien vegane und vegetarische Lebensmittel genau erfüllen müssen”, erklärt Strecker.

Rechtsverbindliche Definition ist erforderlich
“Einen geeigneten Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition hat der VEBU gemeinsam mit den Ländern und der Lebensmittelwirtschaft erarbeitet. Nun ist Brüssel am Zug, die dringend notwendige rechtliche Klarheit zu schaffen”, so Strecker. Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer haben kürzlich beschlossen, die unter anderem vom VEBU erarbeitete Definition als Maßstab für die Arbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden anzuwenden. Die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung verpflichtet die EU-Kommission dazu, entsprechende Kriterien zu formulieren, die dann für die gesamte EU rechtsverbindlich wären. Trotz der expliziten Unterstützung des Definitions-Vorschlags durch alle Parteien im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, ist die Kommission noch nicht tätig geworden.

V-Label bietet Orientierung
Sicherheit beim Kauf von Produkten bietet das V-Label. Das V-Label ist ein international geschütztes Qualitätssiegel zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. Es wird als Orientierungshilfe auf Verpackungen eingesetzt. Verbraucher können so beim Einkauf auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist. Das V-Label wird in Deutschland in den Kategorien ‘vegan’ und ‘vegetarisch’ vom VEBU vergeben. Nicht alle Stoffe, die bei der Produktion verwendet werden, tauchen auf der Zutatenliste auf. Nur durch eine Produktanfrage beim Hersteller können Verbraucher bislang ganz sichergehen, dass ein Lebensmittel vegetarisch oder vegan ist. Ist das Produkt mit dem V-Label lizenziert, können Konsumenten sicher sein, dass es sich um ein vegetarisches oder veganes Produkt handelt. (pm) 

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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