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Titandioxid: Potentiell krebserregender Stoff trotz Verbot in Lebensmitteln zu finden

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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13. September 2022
in News
Rosafarbener Muffin auf einem kleinen Teller
Obwohl Titandioxid mittlerweile in Lebensmitteln verboten ist, finden sich in Geschäften immer noch Produkte, wie etwa Zuckerperlen, die den Stoff enthalten. (Bild: Nataliia/stock.adobe.com)
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Titandioxid in Nahrungsergänzungsmitteln und Zuckerperlen

Titandioxid ist ein Stoff, bei dem eine erbgutschädigende und krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Obwohl diese Substanz inzwischen in der Europäischen Union in Lebensmitteln verboten ist, ist er dennoch in diversen Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln zu finden.

Titandioxid darf seit einigen Wochen EU-weit nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden, Produkte im Handel dürfen jedoch noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat laut einer Mitteilung bei einer Stichprobe 35 Produkte mit Titandioxid gefunden.

Verkauf bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erlaubt

Titandioxid wurde jahrelang als Lebensmittelzusatzstoff E 171 zum Färben unterschiedlicher Lebensmittel eingesetzt und kam unter anderem in Süßwaren und Überzügen, beispielsweise in Dragees und Kaugummi, zum Einsatz.

Der Stoff verleiht Produkten wie Glasuren oder Zuckerperlen einen weißen Glanz. Er wurde auch zum Einfärben von Lebensmitteln wie Marshmallows oder Mayonnaise verwendet.

Unter der Bezeichnung CI 77891 ist der Stoff als Weißpigment auch in Kosmetikprodukten wie beispielsweise Zahnpasta enthalten, berichtet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Zudem wird Titandioxid als Filter zum Schutz vor ultravioletter Strahlung in Sonnenschutzmitteln eingesetzt.

In Lebensmitteln ist Titandioxid EU-weit seit dem 8. August 2022 verboten, weil eine erbgutschädigende und krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Einige Produkte mit Titandioxid sind jedoch lange haltbar und dürfen noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden.

Stichprobe Mitte August

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in einer Stichprobe Mitte August in Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten genauer nachgeschaut und Nahrungsergänzungsmittel, Süßigkeiten, helle Fertigsoßen, Mozzarella und Kuchendekor unter die Lupe genommen – alles Produkte, in denen bislang Titandioxid eingesetzt wurde.

Es stellte sich heraus: Einzelne Produkte enthielten noch Titandioxid, das Mindesthaltbarkeitsdatum war bei ihnen noch nicht abgelaufen. Am häufigsten war der Zusatzstoff demnach in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden, doch auch Kuchendekor, Kaugummis und Lutscher mit Titandioxid in der Zutatenliste lagen noch in den Regalen.

In Produkten mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum wie zum Beispiel Mozzarella fanden die Fachleute den umstrittenen Zusatzstoff nicht mehr.

Denjenigen, die ganz auf Titandioxid verzichten möchten, rät die Verbraucherzentrale, einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen. Produkte mit der Zutat „Titandioxid“ oder „E171“ sollten dann besser nicht mehr im Einkaufswagen landen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Aufgepasst bei Nahrungsergänzungsmitteln und Zuckerperlen, (Abruf: 13.09.2022), Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
  • Bundesinstitut für Risikobewertung: Titandioxid - gibt es gesundheitliche Risiken?, (Abruf: 13.09.2022), Bundesinstitut für Risikobewertung

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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