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Über 40.000 Fälle: Apotheker soll Krebsarzneien zu gering dosiert haben

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
4. Dezember 2016
in News
Leseminuten 2 min
In Österreich erhielt ein Patient in einer Klinik statt einer Kalium/Magnesium „spezial“-Infusion, eine Calciumchlorid Magnesiumchlorid-Infusion. Die Medikamentenverwechslung kostete ihn das Leben. (Bild: dplett/fotolia.com)

Apotheker soll Krebsmittel massenhaft zu gering dosiert haben
Umfragen zeigen, dass die meisten Deutschen auf die Apotheke um die Ecke vertrauen. Doch offenbar sind hier auch sogenannte „schwarze Schafe“ zu finden: Ein Apotheker im Ruhrgebiet soll zahlreichen Krebspatienten zu niedrig dosierte Arzneimittel verkauft haben. Es geht um mindestens 40.000 Fälle.

Falsche Medikamentendosis kann gefährlich werden
Gesundheitsexperten verweisen immer wieder auf gefährliche Fehler bei der Medikamenteneinnahme. So kann etwa eine zu niedrige Medikamentendosis, zum Beispiel bei Antibiotika, zur Entwicklung von Resistenzen beitragen. Noch problematischer ist, wenn durch eine zu geringe Dosis der therapeutische Effekt ausbleibt, vor allem wenn es dabei um schwere Erkrankungen wie Krebs geht. Doch genau diesem Risiko wurden womöglich unzählige Patienten in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt.

Ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen steht im Verdacht, massenhaft Krebsmedikamente zu niedrig dosiert zu haben. Es ist noch unklar, welchen gesundheitlichen Schaden die manipulierten Infusionen angerichtet haben. (Bild: dplett/fotolia.com)
Ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen steht im Verdacht, massenhaft Krebsmedikamente zu niedrig dosiert zu haben. Es ist noch unklar, welchen gesundheitlichen Schaden die manipulierten Infusionen angerichtet haben. (Bild: dplett/fotolia.com)

Krebsmedikamente zu niedrig dosiert
Ein Apotheker in Bottrop (NRW) steht im Verdacht, massenhaft Krebsmedikamente beim Zusammenmischen zu niedrig dosiert zu haben. Der 46-Jährige sitzt seit Ende November in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Essen schreibt dazu in einer Pressemitteilung: „Ihm wird zur Last gelegt, seit 2012 in mindestens 40.000 Einzelfällen bei der Herstellung von Infusionen für die sog. Krebsimmuntherapie, abweichend von den ärztlicherseits jeweils individuell vorgegebenen Rezepturen, die Infusionen mit zu niedrigen Anteilen der Arzneimittel zubereitet und dabei zudem die Regeln der Hygiene missachtet zu haben.“

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Den Angaben zufolge habe der Apotheker mit den Krankenkassen den vollen Betrag für die angeforderte Dosierung abgerechnet. Der finanzielle Schaden werde auf 2,5 Millionen Euro geschätzt.

„Rechtlich gesehen geht die Staatsanwaltschaft Essen von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz aus“, heißt es in der Mitteilung.

Gesundheitlicher Schaden noch unklar
Offen ist aber noch, welchen gesundheitliche Schaden der Beschuldigte angerichtet hat. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, sei es laut Staatsanwaltschaft voraussichtlich nicht herauszubekommen, welche Patienten von fehlerhaften Infusionen betroffen waren und welche Auswirkungen das gehabt haben könnte. Der Apotheker schweige.

Schweigen des Apothekers darf Opferschutz nicht behindern
Der Agentur zufolge reagierte die Deutsche Stiftung Patientenschutz bestürzt und fordert die Ermittler auf, schnellstens aufzuklären, welche Patienten gestreckte Medikamente erhalten haben.

„Das Schweigen des Apothekers darf den Opferschutz nicht behindern. Schließlich sind die Daten der Patienten den belieferten Krankenhäusern und Arztpraxen bekannt“, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Kliniken und Ärzte seien daher aufgefordert, nicht nur die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zu unterstützen, sondern direkt Kontakt mit den betroffenen Patienten aufzunehmen. Zudem forderte der Patientenschützer, dass beim Gesundheitsministerium des Landes eine Hotline für Betroffene eingerichtet werden sollte. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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