• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Versorgungsehe auch nach über einjähriger Ehe möglich

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
20. Juli 2016
in News
Teile den Artikel

Verwaltungsgericht Trier lehnt Unterhaltsbeitrag für Witwe ab
Ist ein Paar länger als ein Jahr verheiratet, kann dennoch eine sogenannte Versorgungsehe bestehen, so dass im Fall des Todes eines Partners keine Witwenrente beansprucht werden kann. Der Gesundheitszustand des Partners zum Zeitpunkt der Eheschließung und ein großer Altersunterschied können darauf hindeuten, dass die Ehe primär wegen der Versorgung des anderen Partners geschlossen wurde, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Mittwoch, 20. Juli 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 940/16.TR).

Im konkreten Fall hatte ein ehemaliger Professor im Alter von 83 Jahren seine 30 Jahre jüngere Frau geheiratet. Zum Zeitpunkt der Hochzeit litt der Professor an mehreren potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen. Als er nach eineinhalb Jahren starb, beantragte die Witwe beim Land Rheinland-Pfalz den Unterhaltsbeitrag für Witwen, hier rund 1.200 Euro monatlich.

Das Land lehnte dies ab, da eine Versorgungsehe vorgelegen habe.

In seinem Urteil vom 5. Juli 2016 wies das Verwaltungsgericht zwar darauf hin, dass nach dem Gesetz von einer Versorgungsehe auszugehen sei, wenn ein Partner innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit verstirbt. Aber auch nach dieser Einjahresfrist könne noch eine Versorgungsehe festgestellt werden. Maßgeblich komme es dabei auf den Gesundheitszustand des Verstorbenen zum Zeitpunkt seiner Eheschließung an.

Hier habe offensichtlich eine lebensbedrohliche Krankheit vorgelegen. Es sei davon auszugehen, dass nur geheiratet wurde, damit die Frau nach dem Tod des Mannes eine Hinterbliebenenversorgung beanspruchen kann.

Unabhängig davon müssten auch der große Altersunterschied des Paares und das hohe Lebensalter des Verstorbenen berücksichtigt werden. Im konkreten Fall sei es dem Dienstherrn daher nicht zuzumuten, „voraussichtlich noch über Jahrzehnte eine Versorgung der Ehepartnerin zu übernehmen. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Studien: Machen Obst und Gemüse uns glücklich?

Ernährungsweisen: Vegan überholt bereits Vegetarisch

Jetzt News lesen

Ein gläserner Becher mit Salbeitee und ein Zweig mit Salbeiblättern.

Dieser Pflanzenstoff hemmt Arterienverkalkung nachweisbar

4. August 2026
Darstellung des Darmmikrobioms

Darmflora: Welche Darmbakterien die Lebenserwartung beeinflussen

4. August 2026
Arzt misst bei einer Patientin den Blutdruck

Bluthochdruck: Neue Strategie zum Gegensteuern

4. August 2026
Finger zeigt auf den Schriftzug "Vitamin D" vor blauem Himmel mit strahlender Sonne.

Fettleber: So wirksam ist Vitamin D

3. August 2026
Mensch in gelbem Pullover sitzt in grünem Sessel und schreibt in ein Journal, auf einem Tisch daneben steht eine Vase mit Sonnenblumen

Selbstfürsorge-Checkliste: So klappt die Umsetzung

3. August 2026
Frau leidet an Hitzewallungen.

Bluthochdruck: Vorzeitige Menopause erhöht Risiko signifikant

3. August 2026

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR