• Kontakt
  • Therapeuten
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Versorgungsehe auch nach über einjähriger Ehe möglich

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
20. Juli 2016
in News
1 Leseminuten

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Versorgungsehe auch nach über einjähriger Ehe möglich

Versorgungsehe schon nach einem Jahr. Bild: sebra - fotolia

0
SHARES
10
AUFRUFE
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenPer Email teilen

Verwaltungsgericht Trier lehnt Unterhaltsbeitrag für Witwe ab
Ist ein Paar länger als ein Jahr verheiratet, kann dennoch eine sogenannte Versorgungsehe bestehen, so dass im Fall des Todes eines Partners keine Witwenrente beansprucht werden kann. Der Gesundheitszustand des Partners zum Zeitpunkt der Eheschließung und ein großer Altersunterschied können darauf hindeuten, dass die Ehe primär wegen der Versorgung des anderen Partners geschlossen wurde, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Mittwoch, 20. Juli 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 940/16.TR).

Versorgungsehe schon nach einem Jahr. Bild: sebra - fotolia
Versorgungsehe schon nach einem Jahr. Bild: sebra – fotolia

Im konkreten Fall hatte ein ehemaliger Professor im Alter von 83 Jahren seine 30 Jahre jüngere Frau geheiratet. Zum Zeitpunkt der Hochzeit litt der Professor an mehreren potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen. Als er nach eineinhalb Jahren starb, beantragte die Witwe beim Land Rheinland-Pfalz den Unterhaltsbeitrag für Witwen, hier rund 1.200 Euro monatlich.

Das Land lehnte dies ab, da eine Versorgungsehe vorgelegen habe.

In seinem Urteil vom 5. Juli 2016 wies das Verwaltungsgericht zwar darauf hin, dass nach dem Gesetz von einer Versorgungsehe auszugehen sei, wenn ein Partner innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit verstirbt. Aber auch nach dieser Einjahresfrist könne noch eine Versorgungsehe festgestellt werden. Maßgeblich komme es dabei auf den Gesundheitszustand des Verstorbenen zum Zeitpunkt seiner Eheschließung an.

Hier habe offensichtlich eine lebensbedrohliche Krankheit vorgelegen. Es sei davon auszugehen, dass nur geheiratet wurde, damit die Frau nach dem Tod des Mannes eine Hinterbliebenenversorgung beanspruchen kann.

Unabhängig davon müssten auch der große Altersunterschied des Paares und das hohe Lebensalter des Verstorbenen berücksichtigt werden. Im konkreten Fall sei es dem Dienstherrn daher nicht zuzumuten, „voraussichtlich noch über Jahrzehnte eine Versorgung der Ehepartnerin zu übernehmen. fle/mwo

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

TeilenTweetenSenden

REKLAME
Nächster Artikel
Obst und Gemüse steigern die Zufriedenheit und das Wohlbefinden

Studien: Machen Obst und Gemüse uns glücklich?

Ernährungsweisen: Vegan überholt bereits Vegetarisch

Ernährungsweisen: Vegan überholt bereits Vegetarisch

Jetzt News lesen

Schild mit Zeckenwarnung im Wald und dahinter einige Wanderer

Frühsommer-Meningoenzephalitis: Immer mehr Krankheitsfälle durch Zeckenstiche

7. Dezember 2019
Proteine im Blut können zu erwartende Krankheiten anzeigen

Proteine im Blut können zu erwartende Krankheiten anzeigen

7. Dezember 2019
Bei einem Kuchen, der wie eine Uhr aussieht, ist ein großes Stück herausgeschnitten.

Ernährung: Intermittierendes Fasten schützt vor Diabetes und metabolischem Syndrom

7. Dezember 2019

Naturheilkunde & Naturheilverfahren Fachportal

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiterhin besuchen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzhinweise.