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Versorgungslücken bei Herzrhythmusstörungen: Krankenkassen wollen nicht zahlen

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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28. Juni 2019
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Fachgesellschaft mahnt: Leitlinien können nicht umgesetzt werden

Die älteste und größte kardiologische Gesellschaft in Europa machte kürzlich auf eine dramatische Versorgungslücke bei Patientinnen und Patienten mit Herzrhythmusstörungen aufmerksam. Offenbar können die Leitlinien zur Behandlung zum Teil nicht umgesetzt werden, da sich die Krankenkassen vor einer Finanzierung sperren.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) kritisierte kürzlich den aktuellen Zustand bei der Diagnosestellung von Herzrhythmusstörungen. Der DGK zufolge werden aus Kostengründen ineffektive Diagnosemethoden bei Betroffenen mit Herzrhythmusstörungen angewendet, die unter gelegentlichen Ohnmachtsanfällen (Synkope) leiden. Dabei stünden längst effizientere Möglichkeiten zur Verfügung, die in der Leitlinie auch empfohlen werden. Es scheitert jedoch an einer Finanzierung über die Krankenkassen.

Jede zweite Person ist potenziell betroffen

Nach Angaben der DGK erleidet rund jeder zweite Mensch im Laufe seines Lebens mindestens eine Synkope. Synkopen sind kurze Ohnmachtsanfälle, die nicht selten auf einer Herzrhythmusstörung basieren. Solche kurzen Bewusstseinsaussetzer sind zwar nicht zwangsläufig gefährlich, können aber auf schwerwiegende bis lebensgefährliche Grunderkrankungen hindeuten. „Die Synkope von heute kann der plötzliche Herztod von morgen sein“, betont Professor Dr. Wolfgang von Scheidt, der an der europäischen Leitlinie „Diagnostik und Management von Synkopen“ mitgewirkt hat.

Derzeitige Diagnosemethoden sind nicht effektiv

Tritt eine solche Synkope auf, wird in der Regel ein Langzeit-EKG angewendet, um eine mögliche Rhythmusstörung zu identifizieren. Nach aktuellen Auswertungen ist dies aber nur in vier Prozent der Fälle sinnvoll, mahnt die DGK. Ein Langzeit-EKG sei nur hilfreich, wenn die Ohnmachtsanfälle mehrfach in der Woche auftreten. Das sei aber bei den meisten Betroffenen nicht der Fall.

Es geht auch besser

Stattdessen empfiehlt die Leitlinie den Einsatz sogenannter implantierbarer Ereignisrekorder. Dabei wird in wenigen Minuten ein kleiner Chip unter die Haut gesetzt, der über drei Jahre hinweg die Herzfrequenz der Patientinnen und Patienten aufzeichnet. Tritt in diesem Zeitraum eine Synkope auf, kann der Chip ausgelesen werden. Dadurch kann laut DGK eindeutiger und sicherer bestimmt werden, ob eine Herzrhythmusstörung zugrunde liegt. „Sollte also Wochen oder Monate nach der Implantation die nächste Ohnmacht auftreten, kann der Ereignisrekorder ausgelesen werden und offenbart den Herzrhythmus zum Zeitpunkt der Synkope“, erläutert von Scheidt.

Auch Schlaganfälle können besser identifiziert werden

Bei rund jedem dritten Schlaganfall können keine Ursachen festgestellt werden. In der Medizin spricht man in solchen Fällen von einem kryptogenen Schlaganfall. Im Jahr 2014 belegte bereits eine große Studie, dass im Vorfeld eines kryptogenen Schlaganfalls gelegentliche anfallsartige Vorhofflimmern stattfinden, die durch EKG und Langzeit-EKG nur äußerst selten erkannt werden. Auch hier könne ein Ereignisrekorder über sechsmal mehr Fälle aufdecken, als momentan angewendete Diagnoseverfahren. „Eine frühzeitige Erkennung von Vorhofflimmern mit Ereignisrekordern erlaubt das rechtzeitige Einleiten einer Antikoagulantientherapie und so das Verhindern von Schlaganfällen“, kommentiert die DGK.

Ärztinnen und Ärzten sind die Hände gebunden

In einer aktuellen Stellungnahme berichtet die DGK von einer unerträgliche Situation für Mediziner und Patienten. Denn obwohl der Nutzen solcher Rekorder durch zahlreiche Studien belegt ist, der Einsatz von der Leitlinie empfohlen wird und der Chip kosteneffizient eingesetzt werden kann, sperren sich die gesetzlichen Krankenkassen vor einer Finanzierung. „Leider wird die Implantation eines Ereignisrekorders bisher von den Krankenkassen als letzter Schritt in der Diagnostik angesehen“, berichtet der Professor. Betroffene müssten erst eine regelrechte Diagnostikkaskade durchlaufen, bevor die Krankenkassen einer Finanzierung zustimmen. „Eine ambulante Implantation wird derzeit sogar überhaupt nicht vergütet, obwohl der Eingriff ambulant sehr gut und gefahrlos durchgeführt werden kann“, so von Scheidt.

Widerspruch zu den Leitlinien

„Die Vorgaben der Krankenkassen widersprechen der Leitlinienempfehlung“, unterstreicht Professor Dr. Thomas Deneke, der Sprecher der Arbeitsgruppe Rhythmologie der DGK. Es werde in der Synkopendiagnostik sehr viel Geld für Maßnahmen ausgegeben, die unnütz sind. Dieses Geld solle man eher in die Versorgung mit Ereignisrekordern stecken, resümieren die DGK-Experten. „Die Krankenkassen müssen ihre Haltung zu implantierbaren Ereignisrekordern unserer Meinung nach dringend überdenken“, so von Scheidt. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • Pressetext DGK 07/2019: Dramatische Versorgungslücke bei Patienten mit Herzrhythmusstörungen und Synkope (Abruf: 28.06.2019), dgk.org
  • Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz-und Kreislaufforschung e.V.: ESC Pocket Guidelines, Diagnose und Management von Synkopen, Version 2018, leitlinien.dgk.org

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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