• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Volle drei Wochen Entscheidungszeit für Krankenkassen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
25. Mai 2016
in News
Teile den Artikel

LSG München: Postlaufzeit ist auf Frist nicht anzurechnen
(jur). Für die Entscheidung über den Leistungsantrag eines Versicherten haben die gesetzlichen Krankenkassen volle drei Wochen Zeit. Es reicht aus, wenn die Kasse den Bescheid innerhalb dieser Frist verschickt, wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am Mittwoch, 25. Mai 2016, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: L 5 KR 121/16 B ER). Die Postlaufzeit sei nicht auf die Frist anzurechnen.

Laut Gesetz müssen die Krankenkassen „zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen“ über einen Leistungsantrag entscheiden. Ist ein Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) erforderlich, muss die Kasse den Antragsteller hierüber unterrichten, und die Frist verlängert sich auf fünf Wochen. Für zahnärztliche Behandlungen gibt es längere Fristen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie den Versicherten ebenfalls informieren. „Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt“.

Das BSG hatte kürzlich entschieden, dass danach eine Krankenkasse eine Leistung auch „durch Schweigen“ bewilligen kann: Reagiere die Kasse innerhalb der Dreiwochenfrist nicht, gelte der Antrag als „fiktiv genehmigt“ (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 8. März 2016, Az.: B 1 KR 25/15 R). Voraussetzung ist danach lediglich, dass die beantragte Leistung zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört und der Versicherte von einer Zustimmung seiner Kasse ausgehen durfte. Zu einer weitergehenden Prüfung sei die Kasse dann nicht mehr berechtigt.

In dem nun vom LSG München entschiedenen Fall geht es um die Versorgung eines Versicherten mit einem Arzneimittel, das für seine Erkrankung eigentlich nicht zugelassen ist. Die Krankenkasse hatte den Antrag noch innerhalb der Dreiwochenfrist ablehnend beantwortet, der Brief ging bei dem Versicherten jedoch erst zwei Tage später ein.

Dennoch hat die Krankenkasse die Frist eingehalten, urteilte das LSG München. Der Gesetzgeber habe den Kassen volle drei Wochen für ihre Entscheidung einräumen wollen. Diese Frist werde daher „nicht durch Postlaufzeiten verkürzt. Auch das Risiko einer verzögerten Postzustellung trügen die Krankenkassen nicht, so das LSG in seinem Eilbeschluss vom 25. April 2016. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Studienresultat: Aromatherapie kann Schmerzen lindern

Ernährungsforschung: Fett kann uns schlank machen

Jetzt News lesen

Kinder selbst nach einer Lösung suchen lassen. (Bild: Dan Race/fotolia)

Diese Lebensmittel fördern Alpträume & Schlafprobleme

6. Juli 2025
Verschiedene Gemüsesorten auf einem Schneidebrett

Mediterrane Ernährung ermöglicht effektive Gewichtsabnahme

5. Juli 2025
Luftverschmutzung durch Fabrik.

Feinstaub schädigt Herz stärker als gedacht

4. Juli 2025
Eine Illustration mit Gegenständen, die PFAS ("ewige Chemikalien") beeinhalten.

Darmflora: Bakterien absorbieren PFAS & ermöglichen Ausscheidung aus dem Körper

4. Juli 2025
Können bestimmte Faktoren bereits im jungen Alter auf ein Risiko für Demenz hinweisen? (Bild: pathdoc/Stock.Adobe.com)

KI diagnostiziert neun Demenzformen mit 88 Prozent Genauigkeit

4. Juli 2025
Durch einen neuen Test könnten Stürze bei alten und kranken Menschen in Zukunft verhindert werden. (Bild: Racle Fotodesign/Stock.Adobe.com)

Wieso ein Training der Arme vor Stürzen im Alter schützen kann

3. Juli 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR