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Zuckerkekse für Babys – Die dreisten Werbelügen der Babynahrungskonzerne

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
3. November 2017
in News
Durch falsche Selbsteinschätzungen gehen aus Studien häufig verwirrende Daten hervor. Das Ergebnis sind dann verzerrte Aussagen wie "Zucker macht schlank". (Bild: PhotoSG/fotolia.com)
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Babykeks besteht zu einem Viertel aus Zucker

Für spezielle Kindernahrung greifen Verbraucher gerne etwas tiefer in die Tasche. Immerhin möchte man für sein Baby nur das Beste. Ein nachvollziehbarer Gedanke vieler Eltern, doch wer blind auf etablierte Markenartikel vertraut, der gibt seinem Kind vielleicht eine regelrechte Zuckerbombe zum Verzehr. So konnte die Verbraucherschutzorganisation foodwatch gleich zwei Produkte bekannter Hersteller identifizieren, die sich nicht an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Babynahrung halten.

Zum einen handelt es sich um einen stark zuckerhaltigen Bio-Keks von Rossmanns Eigenmarke „Babydream“, der stolze 24 Prozent Zucker enthält. Der laut Angaben von Rossmann nach „babygerechter Rezeptur“ hergestellte Keks ist auf Druck von foodwatch aus dem Sortiment genommen worden und ist so der Nominierung für den „Goldenen Windbeutel 2017“ für die dreistesten Werbelügen entgangen. Doch auch andere Hersteller interpretieren die WHO Empfehlungen etwas freier. Der bekannte Babynahrungshersteller Alete bewirbt sich ungewollt ebenfalls um den „Goldenen Windbeutel 2017“ mit seinem, nach eigenen Angaben „babygerechten“, Kinderkeks. Dieser toppt sogar noch den Zuckergehalt mit satten 25 Prozent Zuckeranteil. Auf seiner Webseite wirbt der Hersteller: „Ab 8. Monat: Zum Knabbern mit den ersten Zähnchen“ oder „ab 6. Monat: Kinderkeks als Brei anbieten: Zerbrösel 2-3 Alete Kinderkekse in einem Teller und übergieß diese mit ca. 3-4 Esslöffeln abgekochter Milch oder Fruchtsaft. Kurz quellen lassen.“

Babynahrungshersteller setzten auf das Vertrauen der Käufer. Doch nicht alle Produkte sind babygerecht. (Bild: PhotoSG/fotolia.com)

Die Hersteller zeigen sich nicht immer einsichtig

Nach Angaben von foodwatch verhalten sich die Hersteller sehr unterschiedlich gegenüber der Kritik. Rossmann habe sein ungesundes Babyprodukt vom Markt genommen – Alete verkaufe seinen Zucker-Keks einfach weiter als „babygerecht“. Das Beispiel zeige, wie unterschiedlich Lebensmittelhersteller mit Kritik umgehen. “Ärzte und Gesundheitsexperten empfehlen ganz klar: Produkte für Babys sollten keinen zugesetzten Zucker enthalten. Alete muss aufhören, die Eltern zu belügen! Zuckrige Kekse sind alles andere als babygerecht“, berichtet Sophie Unger von foodwatch auf der Webseite der Verbraucherschutzorganisation.

WHO Empfehlungen werden ignoriert

Während Rossmann sich einsichtig zeigt und gegenüber foodwatch anbot, sein Sortiment zu überarbeiten und zuckerreduzierte Kekse anzubieten, bleibt Alete auf dem Standpunkt, sich an den Empfehlungen der WHO orientiert zu haben. Laut foodwatch beziehe sich der Hersteller aber nur auf die Vorgaben von Erwachsenen und Kinder. Denn für Kleinkinder und Säuglinge gebe es die explizite Empfehlung der WHO: „Salz und Zucker sollten nicht in Beikost zugesetzt sein.“

Preis für das dreisteste Produkt

Auch wenn diese Produkte die Spitzenreiter der Zuckerbomben für Babys sind, so befinden sich auch in anderen Babyprodukten zu hohe Zuckeranteile. „Auch ein Keks mit 10 Prozent Zucker ist noch immer kein gesundes Lebensmittel für Babys und Kleinkinder. Aber Alete schießt wirklich den Vogel ab. Der Babynahrungshersteller nutzt sein gutes Image, um auf Kosten der Gesundheit von Kindern Kasse zu machen“, kritisiert Sophie Unger von foodwatch. Wer die Wahl um den „Goldenen Windbeutel 2017“ für die dreisteste Werbelüge des Jahres gewinnt, entscheiden Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum 26. November 2017 auf der Webseite der Verbraucherschutzorganisation. Dem „stolzen“ Gewinner soll der Preis persönlich am Firmensitz von foodwatch überreicht werden. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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