Mit dem dritten Geschlecht werden Personen kategorisiert, die nicht im klassischen Sinn als Mann oder Frau bezeichnet werden können, beziehungsweise wollen. Am 10. Oktober 2017 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu verpflichtet, einen dritten Geschlechtsbegriff im Geburtenregister bis Ende 2018 zu ermöglichen. Andernfalls müsse ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichtet werden. Hier wird das dritte Geschlecht als intersexuell bezeichnet. Bei Intersexuellen sind die Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig. Chromosomen, Keimdrüsen, Hormone oder äußere Geschlechtsorgane können sowohl männliche als auch weibliche Merkmale aufweisen.
Laut Experten soll es mehr als 60 Varianten des dritten Geschlechts geben. Manche Intersexuelle sehen beispielsweise wie eine Frau aus, haben aber im Erbgut ein Y-Chromosom. Andere produzieren männliche Hormone, obwohl sie mit einem weiblichen Geschlechtsteil geboren wurden. Auch gibt es Intersexuelle mit zwei Geschlechtsteilen. Aufgrund mangelnder Aufklärung und gesellschaftlicher Distanzierung kam es immer wieder zu Diskriminierungen des dritten Geschlechts. Schätzungsweise sollen zur Zeit zwischen 80.000 und 120.000 intersexuelle Menschen in Deutschland leben. (vb)
(Bild 1: fotohansel/fotolia.com)
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