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Ab September: Neuregelungen der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
21. August 2016
in News
Ab September gelten für den Besuch beim Kinderarzt neue Regelungen. Künftig wird auch die Impfberatung ein verbindlicher Teil der U-Untersuchungen. (Bild: RioPatuca Images/fotolia.com)
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U-Untersuchungen: Neue Regelungen beim Kinderarzt treten in Kraft
Schon sehr bald gelten neue Regelungen für den Besuch beim Kinderarzt. Ab September werden Vorsorgeuntersuchungen eine noch größere Rolle spielen. Auch die Beratung zum Impfschutz wird künftig ein verbindlicher Teil der sogenannten U-Untersuchungen.

Wichtige Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitsexperten weisen immer wieder darauf hin, warum U-Untersuchungen so wichtig sind. So schreibt etwa der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf seiner Webseite „kinderaerzte-im-netz.de“ dazu: „Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen.“ Ab September werden nun für den Besuch beim Kinderarzt neue Regelungen gelten.

Ab September gelten für den Besuch beim Kinderarzt neue Regelungen. Künftig wird auch die Impfberatung ein verbindlicher Teil der U-Untersuchungen. (Bild: RioPatuca Images/fotolia.com)
Ab September gelten für den Besuch beim Kinderarzt neue Regelungen. Künftig wird auch die Impfberatung ein verbindlicher Teil der U-Untersuchungen. (Bild: RioPatuca Images/fotolia.com)

Impfschutz-Beratung verbindlicher Teil der U-Untersuchungen
Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe in ihren Samstagsausgaben berichten, wurde mit Inkrafttreten des neuen Programms für die Früherkennungsuntersuchungen auch das gelbe Untersuchungsheft überarbeitet. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Beratung zum Impfschutz sei künftig verbindlicher Bestandteil der sogenannten U-Untersuchungen.

„Damit wollen wir dazu beitragen, dass wichtige Schutzimpfungen rechtzeitig und vollständig vorgenommen werden“, erklärte der Minister. In Deutschland war es in den vergangenen Jahren wiederholt zu größeren Masernausbrüchen gekommen, da die Impfquoten immer noch zu niedrig seien.

Experten geht Reform nicht weit genug
Vom BVJK wurde die Neuregelung als ein „wichtiger Schritt“ zur besseren Beurteilung der Gesundheit der Kinder begrüßt. Vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung gebe es Verbesserungen. Der Verband geht davon aus, dass die meisten Kinder- und Jugendärzte das neue gelbe Heft ab dem 1. September einführen werden.

Allerdings geht den Kinderärzten die Reform nicht weit genug. „Wir sind enttäuscht, dass die Kassen nicht bereit waren, auch die psycho-soziale Entwicklung und die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten in das Heft zu übernehmen“, erklärte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach.

Drei zusätzliche Gesundheitschecks empfohlen
Insgesamt gibt es für Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr elf Vorsorgeuntersuchungen. Die erste Untersuchung (U1) erfolgt direkt nach der Geburt, die zweite (U2) zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag. Während des ersten Lebensjahres stehen noch vier weitere Untersuchungen an. Danach folgt bis zum sechsten Lebensjahr jedes Jahr eine weitere. Dann wird jedoch lange nicht untersucht: Erst zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr ist die nächste vorgesehen (J1).

Die U1 bis U9 werden im gelben Vorsorgeheft und die J1 gesondert dokumentiert. Diese U-Untersuchungen sind kostenlos. Der BVKJ empfiehlt darüber hinaus drei zusätzliche Gesundheitschecks – U10, U11 und J2.

Große Lücke schließen
Die U1 ist demnach die erste zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll und die die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und der U11 schließen soll.

„Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden“, heißt es auf der Webseite des BVKJ. Diese erstatten aber noch nicht alle Krankenkassen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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