• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
COVID-19-Lockdown: Mehr depressive Symptome bei älteren Menschen 22. Januar 2021
COVID-19: Kreuzreaktive Antikörper durch frühere Coronavirus-Infektionen 22. Januar 2021
COVID-19: Rheuma-Betroffene haben ein höheres Risiko für schwere Verläufe 22. Januar 2021
COVID-19-Impfung: Blutungsrisiko bei Einnahme von Blutverdünnern? 21. Januar 2021
Corona-Forschung: Neu entwickeltes Nasenspray soll vor COVID-19 schützen 21. Januar 2021
Weiter
Zurück

BGH: Zahnarzt erhält kein Honorar für nutzlose Implantate

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
14. September 2018
in News
Leseminuten 2 min
Bei einer professionellen Zahnreinigung werden die Beläge von den Zähnen beseitigt, was auch einem Zahnfleischrückgang und somit den offenen Zahnhälsen entgegenwirkt. (Bild: K.-U. Häßler/fotolia.com)

Für eine Behandlung gegen die medizinischen Standards können Ärzte und Zahnärzte gegebenenfalls kein Honorar verlangen. Das ist der Fall, wenn die Behandlung für den Patienten letztlich nutzlos war und auch eine Nachbehandlung nur noch zu einer „Notlösung” führen kann, urteilte am Donnerstag, 13. September 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu Zahn-Implantaten (Az.: III ZR 294/16).

Nicht immer müssen Patienten zahlen, wenn Implantate nutzlos sind. (Bild: FS-Stock/fotolia.com)

Im Streitfall hatte sich eine Frau aus Niedersachsen acht Implantate einsetzen lassen, also Stifte, auf die dann Kronen oder Brücken aufgesetzt werden können. Wegen anhaltender Schmerzen brach sie die Behandlung ab und wechselte in eine andere Praxis. Der erste Zahnarzt stellte ihr für die Implantate und weitere Leistungen 34.277 Euro in Rechnung.

Die Patientin weigerte sich jedoch, dies zu bezahlen. Sämtliche Implantate seien unbrauchbar, weil sie nicht tief genug in den Kieferknochen eingebracht und falsch positioniert worden seien. Eine fachgerechte prothetische Versorgung sei damit nicht möglich. Für die Nachbehandlung bestehe nur „die Wahl zwischen Pest und Cholera”. Zudem sei die Rechnung weit überhöht.

Gutachter hatten die Mängel bestätigt. Dennoch sprach das Oberlandesgericht (OLG) Celle dem Zahnarzt knapp die Hälfte des geforderten Honorars zu, konkret 16.957 Euro. Trotz der Mängel sei es noch möglich, die Implantate für eine Prothese zu verwenden.

Wie nun der BGH entschied, sind die Implantate „objektiv und subjektiv völlig wertlos”. Denn es gebe keine Nachbehandlung, die zu einem „wenigstens im Wesentlichen den Regeln der zahnärztlichen Kunst entsprechenden Zustand” führe. Würden die Implantate verwendet, seien die darauf aufgesetzten künstlichen Zähne voraussichtlich nicht dauerhaft haltbar; zudem bestünde ein hohes Entzündungsrisiko. Der Zahnarzt habe daher auch dann keinen Anspruch auf Honorar, wenn sich die Patientin für diese Weiterbehandlung entscheidet, um weitere Eingriffe für eine Entfernung der Implantate zu vermeiden.

Allgemein betonte der BGH, dass es sich bei einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung um einen Vertrag über „Dienste höherer Art” handelt. Patienten könnten den Behandlungsvertrag daher „jederzeit ohne Grüne” kündigen. Der Arzt schulde zwar keinen Behandlungserfolg, wohl aber eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen oder hier „der zahnärztlichen Kunst”. Dies habe im Streitfall der Zahnarzt nicht geleistet.

Das OLG Celle soll nun noch prüfen, inwieweit die anderen Posten der Rechnung gerechtfertigt sind. Die Patientin wirft auch hier dem Zahnarzt vor, die Behandlung sei unnötig oder nicht sachgemäß gewesen. Sofern danach noch gerechtfertigte Posten auf der Rechnung verbleiben, soll das OLG weiter klären, ob es zwischen Zahnarzt und Patientin eine Vereinbarung über die Höhe der zulässigen Gebühren gab. mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


Nächster Artikel
Nachdem bereits in den vergangenen Monaten verschiedene Blutdrucksenker wegen Verunreinigungen zurückgerufen wurden, ist nun erneut ein Rückruf für solche Medikamente gestartet worden. (Bild: benjaminnolte/fotolia.com)

Erstmals Todesfall durch Iberogast-Schöllkraut bestätigt

(Bild: nd3000/fotolia.com)

Bluthochdruck: Richtig Saunieren kann hohen Blutdruck wieder stabiliseren

Jetzt News lesen

Eine Frau steht vor einem Supermarkt-Regal mit Pflegeprodukten.

Rückruf bei Kaufland: Krankheitserreger in Pflege-Produkt

22. Januar 2021
Gewürze stehen aufgereiht in einem Regal.

Gewürz-Rückruf: Karzinogene Chemikalie in mehreren Produkten nachgewiesen

22. Januar 2021
Eine Person joggt im Schnee.

Herzgesundheit: Mit Sport den Ruhepuls dauerhaft senken

22. Januar 2021
Adipöse Frau springt und reis die Arme hoch.

Adipositas: Zwei Pflanzen-Wirkstoffe helfen gegen Fettleibigkeit

22. Januar 2021
Zusammenstellung eiweißreicher Lebensmittel.

Eiweißreiche Diäten – Abnehmhilfe oder ein Gesundheitsrisiko?

22. Januar 2021
Mann schläft in Bett.

Tiefschlaf hilft ungesunde Abfallstoffe aus dem Gehirn zu entfernen

22. Januar 2021

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptopme
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR