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Gesundheitsgefahr: Wirkung von Reizgas sollte nicht unterschätzt werden

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
24. März 2019
in News
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Schwere Schleimhautreizungen: Wirkung von Reizgas nicht unterschätzen

Die Wirkung von Reizgas wie Pfefferspray, CS- oder Tränengas sollte keinesfalls unterschätzt werden. Gesundheitsexperten warnen vor schweren Schleimhautreizungen. Die Beschwerden können mitunter wochenlang andauern. Im Extremfall können solche Sprays lebensbedrohliche Folgen haben.

Schwerwiegende gesundheitliche Folgen

Reizgas, wie zum Beispiel Pfefferspray, CS- oder Tränengas, wird in Deutschland unter anderem von der Polizei bei Demonstrationen eingesetzt. Einige Menschen erwerben solche Mittel auch privat zur Selbstverteidigung. Selbst Minderjährigen fällt es oft nicht schwer, an solche Sprays zu kommen. Gesundheitsexperten warnen nun erneut vor den mitunter schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die durch Reizgas verursacht werden können.

Nur im Notfall verwenden

Mit Reizgas soll man in Notwehr-Situationen übergriffige Personen abwehren können. Eigentlich unterliegen die Sprays dem Waffengesetz, sie sind aber häufig anders deklariert und frei verkäuflich.

Wie das Universitätsklinikum Freiburg in einer Mitteilung schreibt, sind Pfeffersprays in Deutschland aufgrund der sehr starken Wirkung nur gegen Tiere zugelassen.

Sie sollten nur im Notfall – keinesfalls zweckentfremdet und leichtfertig – verwendet werden, denn das Gas kann schwere Schleimhautreizungen auslösen.

Reizgas kann lebensbedrohlich werden

„Pfefferspray kann zu Kontaktirritationen in den Augen oder Atemwegen führen“, erklärt Prof. Dr. Hans-Jörg Busch, Ärztlicher Leiter Medizin des Universitäts-Notfallzentrums (UNZ) am Universitätsklinikum Freiburg.

Anderen Fachleuten zufolge treten durch das Einatmen des Reizstoffes meist Husten und Atemnot auf.

Auf der Haut entsteht häufig ein unangenehmer Juckreiz.

Die Symptome treten in der Regel sofort oder wenige Sekunden nach dem Versprühen des Reizgases auf.

Laut den Experten des Universitätsklinikums Freiburg können solche Sprays im schlimmsten Fall sogar einen Asthmaanfall auslösen und dabei lebensbedrohlich werden.

Betroffene sollten daher stets so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen.

Sofort mit der Reinigung beginnen

Um die Reizstoffe zu neutralisieren und die teils starken Schmerzen zu lindern, ist es wichtig, sofort mit der Reinigung der betroffenen Stellen zu beginnen.

„Auch auf der Haut kann es zu Reizungen kommen“, so Prof. Busch. „Im Universitäts-Notfallzentrum versuchen wir durch fließendes, lauwarmes Wasser die betroffenen Stellen inklusive der Augen zu reinigen“, erläutert der Mediziner.

„Wenn die Atemwege betroffen sind, werden die Patienten mit Inhalationen von Sauerstoff und Substanzen versorgt, die die Bronchien erweitern.“

Betroffene Stellen nicht durch Reiben weiter reizen

„Wer Pfefferspray in die Augen bekommen hat, muss sie unverzüglich mit viel klarem Wasser auswaschen“, mahnt Prof. Dr. Thomas Reinhard, Ärztlicher Direktor der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Freiburg.

„Die im Spray enthaltenen Substanzen greifen die Augenhornhaut und -bindehaut an und können zu Entzündungen führen, die Wochen anhalten.“

In der Klinik für Augenheilkunde werden zur Behandlung spezielle Flüssigkeiten zur Spülung der Augenoberfläche verwendet.

„Bei schwereren Verätzungen kommen auch Kortisoninjektionen unter die Bindehaut sowie Amnion-Schalen aus menschlicher Eihaut zum Einsatz, um eine rasche Oberflächenregeneration zu erreichen“, so Prof. Reinhard.

„Insbesondere die Tränenproduktion kann durch eine Reizung mit Pfefferspray beeinflusst werden. Dies kann für die betroffenen Patienten langfristig sehr problematisch sein.“

Beide Experten empfehlen Betroffenen, keinesfalls die mit Reizgas in Kontakt gekommenen Stellen beispielsweise durch Reiben weiter zu reizen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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