• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
COVID-19: Diese Erkrankungen erhöhen die Sterblichkeit 17. Mai 2022
COVID-19: Diese Zellmutationen bestimmen schweren Krankheitsverlauf 16. Mai 2022
COVID-19-Pandemie: Kupfer kann Coronavirus beseitigen 7. Mai 2022
COVID-19: Frühere Infektionen mit SARS-CoV-2 können gegen Omikron-Variante helfen 1. Mai 2022
COVID-19: Kombination aus antiviralen und antientzündlichen Substanzen wirkt am besten 17. April 2022
Weiter
Zurück

Kein Quasi-Grundrecht auf Selbstmord

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
28. Mai 2019
in News
Der Tod durch Selbstmord ist ein schrecklicher Schlag für alle Bekannten und Angehörigen. Dabei sind die Gründe für einen Suizid meist schwer vorherzusehen. Forscher stellten jetzt einen Zusammenhang zwischen Selbstmorden, Krankenhausaufenthalten und Infektionen fest. (Bild: Photographee.eu/fotolia.com)
Teile den Artikel

Bundesverwaltungsgericht: kein genereller Zugang zu tödlicher Arznei

Bürger haben keinen generellen Anspruch auf Zugang zu Medikamenten für eine schmerzlose Selbsttötung. Ausnahmen bleiben auf Menschen mit besonders schweren Erkrankungen beschränkt, urteilte am Dienstag, 28. Mai 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 3 C 6.17). Quasi ein generelles „Grundrecht auf Selbstmord” besteht danach nicht.

Der Tod durch Selbstmord ist ein schrecklicher Schlag für alle Bekannten und Angehörigen. Dabei sind die Gründe für einen Suizid meist schwer vorherzusehen.. (Bild: Photographee.eu/fotolia.com)

Damit wies das Bundesverwaltungsgericht ein Ehepaar aus dem Rheinland ab, sie 74, er 81 Jahre alt. 2014 hatte es beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Kauf von jeweils 15 Gramm Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Durchführung eines gemeinsamen Suizids beantragt. Sie befassten sich seit langem mit der Idee des selbstbestimmten Sterbens. Im Bekanntenkreis hätten sie ein qualvolles Sterben mit Krebs ebenso erlebt wie einen jahrelangen „dementiellen Verfall”. Sie wollten sicher sein, dass ihnen solche Schicksale erspart bleiben. Auch sei es stets ihr Wunsch gewesen, den Lebensabend nicht ohne den anderen verbringen zu müssen. Der Staat müsse dies respektieren und ermöglichen.

Das BfArM lehnte dies ab. Das Gesetz lasse die Abgabe von Betäubungsmitteln für einen Selbstmord nicht zu. Auch aus den Grundrechten lasse sich ein solcher Anspruch nicht ableiten.

In einem bundesweit beachteten Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht allerdings 2017 entschieden, dass schwerkranken Menschen der Zugang zu Arzneien für eine schmerzlose Selbsttötung „in extremen Ausnahmefällen nicht verwehrt werden” darf (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 2. März 2017, Az.: 3 C 19.15). Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verlange entsprechende Ausnahmen.

Eine Ausweitung und damit quasi eine Art generelles „Grundrecht auf Selbstmord” lehnte das Bundesverwaltungsgericht nun ab. Ziel des Betäubungsmittelgesetzes sei es, „die menschliche Gesundheit und das Leben zu schützen”. Damit sei die Freigabe von Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung nicht vereinbar.

„Dieser Gesetzeszweck rechtfertigt es auch verfassungsrechtlich, den Zugang zu einem Betäubungsmittel zu verbieten”, betonten die Leipziger Richter. Schwere unheilbare Krankheiten, die eine Ausnahme rechtfertigen könnten, lägen bei dem klagenden Ehepaar nicht vor. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel
(Bild: ra2 studio/fotolia.com)

Nikotin-Ersatzarznei nicht von der Krankenkasse

Ingwer ist der Superstar unter den Schleimlösern. Er löst nicht nur sehr effektiv Verschleimungen in den Atemwegen und Bronchien, sondern hilft zudem gegen Verdauungsschmerzen und enthält circa 30 Antioxidantien, und diese bekämpfen die freien Radikale im Körper. (Bild: gitusik/fotolia.com)

Diät-Trick: Erfolgreiches Abnehmen dank Ingwer-Wasser-Mixtur

Jetzt News lesen

Die chemische Struktur von Melatonin neben dem Umriss eines menschlichen Kopfes.

Melatonin-Einnahme gegen Schlafstörungen – Welche Dosis wirkt?

19. Mai 2022
Mann nimmt ein Cheat-Meal zu sich.

Ernährung: Welche Wirkung Cheat-Meals auf Diät-Erfolg und Gesundheit haben

18. Mai 2022
Ketogene Mahlzeit

Entzündungen und Wundheilung: Ernährung mit wenig gesättigten Fettsäuren wirkt positiv

18. Mai 2022
Einkaufswagen im Supermarkt

Rückruf: Maggi ruft Produkte wegen Fremdkörpern zurück

18. Mai 2022
Pommes Frites in einer Friteuse.

So begünstigt fettreiche Ernährung Krebserkrankungen

18. Mai 2022
Darstellung des Herzens und des Blutkreislaufs

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Neuen Therapieansatz entdeckt

18. Mai 2022

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR