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Neue Acrylamid-Verordnung der EU: Pommes und Co sollen gesünder werden

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
11. April 2018
in News
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Krebserregendes Acrylamid in Pommes und Co: Neue EU-Verordnung tritt in Kraft

Im vergangenen Jahr hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht. Nun tritt eine neue von der EU verabschiedete Acrylamid-Verordnung in Kraft. Diese soll den gesundheitsschädlichen Stoff, der vor allem in frittierten, gerösteten und gebackenen Produkten vorkommt, reduzieren.

Neue Regeln zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes

Am Mittwoch, den 11. April tritt die von der EU verabschiedete Acrylamid-Verordnung in Kraft. Von nun an müssen Lebensmittelhersteller sowie Restaurants und Imbissbetriebe europaweit die neue Regeln zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten einhalten. Auch Verbraucher können Vorkehrungen treffen.

Acrylamid in Lebensmitteln

Acrylamid steht schon seit langem in Verdacht, Krebs verursachen zu können.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte bereits vor Jahren vor dem erhöhten Krebsrisiko durch Acrylamid in Lebensmitteln gewarnt.

Im vergangenen Jahr hatte die EFSA in einem wissenschaftlichen Gutachten bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht.

Die britische Food Standards Agency (FSA) berichtet auf ihrer Webseite zwar ebenfalls, dass sich dieser Stoff in Studien bei Tieren als krebserregend gezeigt hat, bei Menschen fehle ein solcher Nachweis jedoch.

Gefährlicher Stoff entsteht beim starken Erhitzen

Acrylamid entsteht beim starken Erhitzen von stärkehaltigen Lebensmitteln.

„Verantwortlich dafür sind Zucker wie Glukose und Fruktose, die Aminosäure Asparagin, Temperaturen über 120 Grad Celsius und ein geringer Wassergehalt des Lebensmittels. Außerdem spielen die Erhitzungsdauer und die Lagerbedingungen der Lebensmittel eine Rolle“, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite.

„Hohe Temperaturen ab 150 Grad Celsius lassen Lebensmittel beim Backen, Braten und Frittieren bräunen. Dabei entstehen erwünschte Aromen und Geschmacksstoffe – aber auch Acrylamid, das sich ab Temperaturen von 170 bis 180 Grad Celsius sogar sprunghaft ansteigend bildet“, heißt es dort weiter.

Hohe Acrylamid-Belastung festgestellt

In der Vergangenheit wurden bei Untersuchungen in Chips, Bratkartoffeln und Tiefkühlpommes oft hohe Acrylamid-Gehalte festgestellt.

„Den höchsten Gehalt an Acrylamid haben Kartoffelprodukte wie Chips, Kartoffelpuffer und Pommes frites sowie Getreideprodukte wie zum Beispiel Knäckebrot, Kräcker und Kekse“, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Mitteilung.

Aber auch Kaffee enthält, je nach Röstungsgrad, mehr oder weniger viel Acrylamid. Daher müssen in Kalifornien Anbieter von Kaffeeprodukten künftig vor möglichen Krebsrisiken warnen.

Gesundheitsexperten begrüßen die neue Verordnung

Die neuen Vorgaben der EU sehen nun unter anderem vor, ein übermäßiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen.

Außerdem müssen Nahrungsmittel künftig so hergestellt werden, dass bei ihrer Zubereitung durch Backen, Braten, Frittieren und Rösten so wenig Acrylamid wie möglich entstehen kann.

Gesundheitsexperten wie der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese begrüßen die neue Verordnung.

Auf seiner Webseite weist er darauf hin, dass es in der Wissenschaft so gut wie unumstritten ist, „dass Acrylamid in den Dosen welches viele Menschen zu sich nehmen, dass Risiko erhöht, an Krebs zu erkranken.“

„Es handelt sich um ein echtes Gesundheitsproblem. Die Mengen, die insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene zu sich nehmen sind erheblich“, so Liese.

Wie es auf seiner Webseite heißt, unterstützen auch die betroffenen Wirtschaftssektoren wie der Zentralverband des Bäckerhandwerks oder die Europäische Vereinigung der Hotel- und Gastronomiebetrieben die Verordnung.

Schonendere Zubereitung von Lebensmitteln

Der Angeordnete weist zudem auf die Wichtigkeit hin, die Bevölkerung besser aufzuklären.

„Ein großer Teil der Acrylamidbelastung entsteht durch selbst zubereitete Speisen. Hier kann jeder Bürger etwas für seine Gesundheit tun, beispielsweise bei der Zubereitung von Toast, Pommes oder Bratkartoffeln.“

Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Webseite einige Empfehlungen zusammengefasst. Allem voran gilt: „Hochbelastete Produkte meiden oder nur selten verzehren.“

Wenn Kroketten, Toastbrot, Aufbackbrötchen & Co. zubereitet werden, sollte die Regel „vergolden“ statt „verkohlen“ beachtet werden.

Vor allem bei Kartoffelprodukten ist eine schonende Zubereitung besonders wichtig. Beim Backen im Ofen bestehe im Vergleich zum Frittieren eine größere Gefahr der Acrylamidbildung.

Die Frittierzeit sollte auf etwa 3,5 Minuten begrenzt und die Fritteuse auf höchstens 175 Grad Celsius eingestellt werden.

Die Experten warnen: „Ganz vermeiden lässt sich das Entstehen von Acrylamid bei der Nahrungszubereitung nach heutigem Wissensstand jedoch nicht.“ (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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