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Rückruf für „Chio-Chips“: Gesundheitsgefahr bestimmte Personen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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27. November 2021
in News
Eine Schüssel mit Kartoffelchips
Der Snack-Hersteller Intersnack SE mit Sitz in Köln ruft einige, wenige Packungen des Produkts
Chio-Chips Red Paprika 175g zurück. (Bild: Martin Rettenberger/stock.adobe.com)
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Rückruf: Allergen in Chips nicht gekennzeichnet

Das Unternehmen Intersnack SE hat einen Rückruf für vereinzelte Packungen der Marke „Chio-Chips“ gestartet. Nach Angaben des Snack-Herstellers mit Sitz in Köln ist bei einigen Produkten ein Allergen nicht auf der Verpackung gekennzeichnet. Für Personen mit einer Allergie könnte eine Gesundheitsgefahr bestehen.

Der Snack-Hersteller Intersnack SE mit Sitz in Köln ruft einige wenige Packungen des Produktes „Chio-Chips Red Paprika“ in der 175-Gramm-Packung mit der Chargennummer: LGD 41 F 21.02.2022 zurück. Diese Information befindet sich auf der Rückseite links oben auf der Verpackung.

Allergen Milch nicht auf der Packung deklariert

„In einigen Packungen des vom Markt genommenen Produktes wurden statt Kartoffelchips der Geschmacksrichtung „Paprika“ Produkte der Geschmacksrichtung „Chili Cheese“ abgefüllt“, heißt es in einer Verbraucherinformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de” veröffentlicht hat.

Den Angaben zufolge enthält das für den Geschmack „Chili Cheese“ verwendete Gewürz das Allergen Milch, das nicht auf der Verpackung deklariert ist.

Laut dem Unternehmen ist die abgepackte Ware von einwandfreier Qualität. Bei dem Rückruf handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz von Menschen, die an einer Milcheiweißallergie oder Laktoseintoleranz leiden. Von allen anderen Personen können die Chips bedenkenlos verzehrt werden.

Betroffen sind ausschließlich rund 8.600 Packungen mit der oben aufgeführten Chargennummer, die ausschließlich in 159 Geschäften des Lebensmitteleinzelhändlers Kaufland in der Region Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Hessen vertrieben werden.

Kundinnen und Kunden werden gebeten, die betroffene Ware (unfrei) – unter Angabe des Absenders – an die Herstelleradresse zu schicken. Das erworbene Produkt wird ersetzt.

Gesundheitliche Beschwerden möglich

Bei einer Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) kann es nach dem Genuss von Milch und milchzuckerhaltigen Produkten zu verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Zu den Symptome gehören ein aufgeblähter Bauch, Völlegefühl, Unterbauchschmerzen, starke Blähungen, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und manchmal auch Verstopfung, erklärt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf seinem Portal „gesundheitsinformation.de“.

Solche Beschwerden treten frühestens eine halbe Stunde nach dem Verzehr von laktosehaltigen Lebensmitteln auf. Am stärksten sind sie nach etwa 1,5 bis zwei Stunden, sie können aber auch länger andauern. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel Warnungsdetails, (Abruf: 27.11.2021), lebensmittelwarnung.de
  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Laktoseintoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit), (Abruf: 27.11.2021), gesundheitsinformation.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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