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Sterbehilfe: Michael Caine überredete Arzt

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
9. Oktober 2010
in News
Leseminuten 2 min

Sterbehilfe: Michael Caine überredete Arzt: Die Sterbehilfediskussion wird von unerwarteter Seite neu entfacht: Der Schauspieler Michael Caine hat in einem Interview geäussert, dass er im Alter von 22 Jahren bei seinem an Leberkrebs erkrankten Vater Maurice Joseph Micklewhite Sterbehilfe unterstützt hatte.

Das Ereignis soll nach den Angaben Caines, der mittlerweile selbst 77 Jahre alt ist, 1955 stattgefunden haben. Die behandelnden Mediziner hatten damals dem schwer erkrankten Vater Caines nur noch etwa vier Tage zu leben gegeben. Im Gespräch mit dem Radiosender Classic FM sagte der zweimalige Oscar- Gewinner Caine („The Dark Knight“), dass er einen Arzt gefragt habe, ob er seinem damals 56 Jahre alten Vater nicht eine Überdosis eines Medikamentes geben und sein Leiden so früher beenden könne. Er wurde daraufhin gebeten, gegen Mitternacht zurück in das Krankenhaus zu kommen. Als er zu der angegebenen Zeit dort eintraf, sei sein Vater Maurice Joseph Micklewhite, der überzeugter strenger Katholik war, kurz darauf verstorben. Caine, der damals 22 Jahre alt war, hat die ganze Geschichte 55 Jahre für sich behalten. Auch gegenüber seiner Mutter, die 1989 starb.

Sterbehilfe wieder in der Öffentlichkeit
Damit hat Caine, der mit bürgerlichem Namen auch Micklewhite heisst, die Sterbehilfe- Diskussion wieder in die Öffentlichkeit getragen. Caine zählt zu den bekanntesten britischen Schauspielern: Durch Filme wie die Verfilmungen von „Gottes Werk und Teufels Beitrag“ (nach dem gleichnamigen Roman von John Irving), „Der Honorarkonsul“ (nach dem gleichnamigen Buch von Graham Greene) oder „Hannah und ihre Schwestern“ (von Woody Allen) ist er weltweit bekannt geworden. Dadurch ist eine entsprechende grosse Öffentlichkeit für die Nachricht, nicht nur in Großbritannien, garantiert. Bisher existiert nur eine Mitschrift des Interviews von Caine mit Classic FM- es sollte am Samstag ausgestrahlt werden. Aktiv geleistete Sterbehilfe erfüllt in England den Bestand einer Straftat und steht auf einem Niveau mit Mord. Dies kann bei einer Verurteilung mit „lebenslänglich“ geahndet werden.

Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland
In Deutschland wird die Diskussion um Sterbehilfe vor allem durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch angefacht, der in Boulevardmedien zum Teil als „Dr. Tod“ bezeichnet wurde. Anfang des Jahres hatte Kusch in dem Ort Oststeinbek in Schleswig- Holstein den Sterbehilfe-Verein "Sterbe Hilfe Deutschland e.V." gegründet und ein großes ambivalentes Medienecho ausgelöst. Auch in Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar. Im Sommer dieses Jahres wurde eine durch die Bundesärztekammer durchgeführte Umfrage publiziert, nach der jeder dritte Arzt in Deutschland sich vorstellen könne, Sterbehilfe in bestimmten Fällen zu leisten. Daraufhin wurden die Forderungen lauter, Sterbehilferegelungen gesetzlich in Deutschland klarer zu regeln. Die Niederlande, die Schweiz, Belgien und Luxemburg haben in der Europäischen Union (EU) bisher als einzige Länder gewisse Aspekte der Sterbehilfe geregelt und zugelassen. (tf, 09.10.2010)

Lesen Sie auch:
Jeder dritte Arzt offen für Sterbehilfe
Palliativmedizin: Ärzte entscheiden über Tod
Ex-Justizsenator Kusch gründet Sterbehilfe e.V.

Bildnachweis: D. Braun / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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