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Diabetes im Job: Experten erklären Rechte von Betroffenen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
12. September 2018
in News
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Menschen mit Diabetes: Tipps rund um den Beruf

In Deutschland gibt es immer mehr Diabetiker. Betroffen sind zunehmend auch junge Menschen, die sich oft Sorgen machen, ob die Stoffwechselerkrankung sie daran hindern könnte, ihren Traumjob auszuüben. Experten erklären, welche Rechte Menschen mit Diabetes im Berufsalltag haben.

Einfluss auf das Berufsleben

In Deutschland leben fast sieben Millionen Menschen mit Diabetes. Auch immer mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind betroffen. Vor allem bei jüngeren Diabetikern kann ihre Erkrankung Einfluss auf die Berufswahl haben. Bei denjenigen, die die Diagnose Diabetes erst nach dem Berufsstart bekommen, ist die Sorge oft groß, ob sie ihren Job weitermachen können. Die Deutsche Diabetes-Hilfe empfiehlt Betroffenen, sich über ihre Rechte und Pflichten im Berufsleben zu informieren.

Kann die bisherige Tätigkeit weiter ausgeübt werden?

Berufstätige mit einer Diabetes-Diagnose stehen oft vor der Frage, ob sie ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben dürfen.

Viele von ihnen halten ihre Erkrankung zunächst vor Kollegen und Arbeitgebern geheim.

Gerade junge Menschen mit Diabetes Typ 1 sind häufig unsicher, ob sie trotz ihrer chronischen Stoffwechselkrankheit ihren Traumberuf ergreifen können.

Entgegen manchem Vorurteil können Diabetiker nahezu alle Berufe und Tätigkeiten ausüben.

Diabetes ist für die meisten Berufe kein Hindernisgrund

Wie es in einer Mitteilung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe heißt, ist Diabetes für die meisten Berufe kein Hindernisgrund – eine gute Stoffwechsellage vorausgesetzt.

Bei der Berufswahl gilt, dass Menschen, die an Diabetes Typ 1 oder Typ 2 erkrankt sind, in erster Linie ihren Interessen und Fähigkeiten nachgehen sollten. Laut den Experten gibt es nur wenige Berufsfelder, die für sie ungeeignet sind.

Zu diesen gehören unter anderem Tätigkeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen.

„Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen“, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft.

„Es muss dann aber im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob das Risiko vertretbar ist“, so der Experte. „Voraussetzung ist in solchen Fällen meist der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen.“

Diabetiker müssen ihre Erkrankung nicht offenlegen

Laut aktueller Rechtsprechung müssen Betroffene im Bewerbungsanschreiben oder gar im Vorstellungsgespräch nicht offenlegen, dass sie an Diabetes leiden.

„Nur im Ausnahmefall darf der Arbeitgeber nach Krankheiten fragen“, erläutert der Experte.

„Der Arbeitgeber darf die Einstellung jedoch von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen. Diese darf aber nur mit Zustimmung des Bewerbers erfolgen und ist für diesen freiwillig“, so Ebert.

Allerdings ist der Mediziner bei der Diagnose zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, dass der Betriebsarzt ohne Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers keine Informationen über den Befund an den Arbeitgeber weitergeben darf.

„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen“, rät Ebert.

Zumindest den engsten Kollegenkreis sollte man aber informieren, denn das fördert Verständnis für eventuelle Zeiträume der Abwesenheit zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen.

Außerdem ist es insbesondere für eventuelle Notfälle wichtig, dass die Kollegen im Ernstfall wissen was zu tun ist und handeln können. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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