Umfrage: Für jeden dritten Arzt Sterbehilfe vorstellbar. Diskussion über Sterbehilfe in der Ärzteschaft durch neue Studie.
(17.07.2010) Eine von der Bundesärztekammer in Auftrag gegebene Studie sorgt bundesweit für Wirbel, denn sie offenbart eine uneinheitliche Haltung der Ärzte zur Sterbehilfe: Demnach können sich 30 Prozent der Ärzte vorstellen, dem Wunsch ihres Patienten für die Unterstützung zur Sterbehilfe nachzukommen. Die repräsentative Umfrage wurde von dem Institut für Demoskopie Allensbach vorgenommen. Das Institut befragte 527 Ärzte und Ärztinnen aus verschiedenen medizinischen Bereichen.
Von den 30 Prozent, für die eine Assistenz zum Suizid vorstellbar war, räumten Vier von Fünf ein, dass für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, den Todeszeitpunkt zu bestimmen, höchste Priorität gelte. Davon waren auch die Hälfte der Nichtbefürworter überzeugt. Dies widerspricht zum Teil den Grundsätzen und der Muster- Berufsordnung der Bundesärztekammer. Sie lehnt eine Beteiligung der Ärzteschaft an einer „aktiven Lebensverkürzung“ ab und verweist auf den Berufsethos der Ärzte und Ärztinnen.
Allerdings werden organisierte Aktivitäten von Sterbehilfeorganisationen, wie beispielsweise des Schweizerischen Vereines Dignitas, nicht unterstützt. Das kann bedeuten, dass ähnliche Vereine in Deutschland, wie der des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch, „Sterbe Hilfe Deutschland e.V.“, ebenfalls keine Befürwortung in der Ärzteschaft hätten.
Nach einer Erklärung der in Göttingen ansässigen Akademie für Ethik in der Medizin e.V., unter ihrem Geschäftsführer Dr. phil. Alfred Simon, soll in den kommenden Monaten die Grundsätze zur Sterbebegleitung durch Ärzte bearbeitet werden. 2011 soll die Muster- Berufsordnung geändert werden. Hintergrund ist, dass bisher Hilfe zur Selbsttötung straffrei ist. Die Meinung unter den bundesdeutschen Parteien ist bisher uneinheitlich. Die öffentlichen Auftritte von Kusch als Sterbehelfer, besonders im Sommer 2008, als er einer fast 80 jährigen Frau letalen Mix aus Medikamenten besorgt haben soll, brachten die Diskussion immer wieder ins Rollen.
Die Bundesärztekammer will nun von ärztlicher Seite Klarheit schaffen, ob das Berufsrecht für Ärzte und das Strafrecht weiterhin entgegengesetzte Punkte vertreten werden. In der jetzigen Befragung fordern die Ärzte den Ausbau der sogenannten Palliativmedizin. Dies ist der Zweig der Medizin, der mehr Lebensqualität für unheilbar Kranke herstellen soll. Auch in der Naturheilkunde wird bisher die Förderung der Palliativmedizin in den Vordergrund gestellt. (tf)
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