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Vermeidbare Gesundheitsschäden: Tausende ärztliche Behandlungsfehler bestätigt

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
5. April 2018
in News
Die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler in deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Doch jeder Fehler ist einer zu viel. (Bild: Coloures-pic/fotolia.com)
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Weniger Patienten wurden Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern

Im vergangenen Jahr wurden zwar etwas weniger Patienten in Deutschland Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern als im Jahr zuvor. Dennoch müsse die Patientensicherheit laut Experten weiter verbessert werden. Jeder Fehler ist einer zu viel. Hinter jeder Komplikation können schwere menschliche Schicksale stehen.

Fehler bei ärztlichen Behandlungen leicht zurückgegangen

Falsche oder unzureichende Behandlungen in Arztpraxen oder Krankenhäusern sind keine Seltenheit. Wie aus einer älteren Meldung des Medizinischen Dienstes des Kassen-Spitzenverbands (MDS) hervorgeht, waren in den vergangenen Jahren immer mehr Patienten von Behandlungsfehlern betroffen. Doch nun ist die Zahl der festgestellten Fehler bei ärztlichen Behandlungen leicht zurückgegangen.

Die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler in deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Doch jeder Fehler ist einer zu viel. (Bild: Coloures-pic/fotolia.com)

Gesundheitsschäden durch Behandlungsfehler

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer haben im vorigen Jahr bundesweit insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr: 7.639).

Wie aus einer Statistik hervorgeht lag in 2.213 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.245).

„Davon wurde in 1.783 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete (Vorjahr: 1845)“, schreibt die Bundesärztekammer in einer Mitteilung.

Den Angaben zufolge waren die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

In 430 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der allerdings keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

Jeder Fehler ist einer zu viel

Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer wies darauf hin, dass es für die Patientensicherheit am wichtigsten sei, „dass wir Ärzte uns tagtäglich unserer enormen Verantwortung bewusst sind und uns ständig vergegenwärtigen, dass zwischen heilen und schaden oft nur ein schmaler Grat liegt“.

Dies gelte insbesondere in einem immer stärker von Behandlungsdruck und ökonomischen Vorgaben geprägten Gesundheitssystem.

Für das Erhebungsjahr 2016 meldet das Statistische Bundesamt insgesamt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen.

„Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich“, so Crusius. Doch: Jeder Fehler sei einer zu viel. Und hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche Schicksale stehen.

Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gebe es aber keinen Grund.

Was betroffene Patienten wissen sollten

Für Patienten wichtig ist, zu wissen, was bei einem Behandlungsfehler zu tun ist beziehungsweise an wen sie sich wenden können.

Wird ein Behandlungsfehler vermutet, sollten zunächst ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs zusammengestellt und die Namen der involvierten Ärzte und Pfleger notiert werden.

Die Beweislast liege in erster Linie bei dem Patienten.

Betroffene können sich an die Unabhängige Patientenberatung (UPD), die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern oder auch an ihre Krankenkasse wenden; diese muss den Versicherten bei Verdacht auf Behandlungsfehler beraten. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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