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Palliativmedizin: Ärzte entscheiden über Tod

Fabian Peters
Verfasst von Dipl. Geogr. Fabian Peters
7. September 2010
in News
Leseminuten 3 min

Palliativmedizin: Ärzte entscheiden über Tod.

(07.09.2010) Sterbehilfe ist in Deutschland ein kontrovers diskutiertes Thema, bei dem die Grundsatzeinstelllungen und moralischen Überzeugungen der Ärzte aufeinander prallen. So hat eine anonyme Umfrage der Ruhr-Universität Bochum (RUB) unter Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ergeben, dass Palliativmediziner im Rahmen der Symptomlinderung häufig den früheren Tod des Patienten in Kauf nehmen.

Palliativmediziner begleiten die Patienten an ihrem Lebensende und haben dabei häufig ethische Grundsatzentscheidungen zu treffen, die letztendlich über Leben und Tod bestimmen. Dabei steht nicht ausschließlich, das Überleben des Patienten im Vordergrund, sondern die Lebensqualität mit den Bedürfnissen, Wünschen, Zielen und dem generellen Befinden des Patienten sind ebenfalls bei den Entscheidungen zu berücksichtigen. So nehmen die betreuenden Palliativmediziner den Ergebnissen der Untersuchung zu Folge häufig eine verkürzte Lebenszeit der Patienten in Kauf, um deren Lebensqualität ein wenig zu steigern. Problematisch könnte allerdings sein, dass die Patienten oftmals nicht entsprechend informiert wurden.

Neben der Befragung der Mediziner wurden auch 780 Todesfälle ausgewertet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bei rund drei Viertel (78 Prozent) der Patienten in der letzten Lebensphase Maßnahmen der Symptomlinderung durchgeführt wurden, durch die sich die Lebenszeit der Betroffenen verkürzte. Bei 69 Prozent der Fälle wurden von ärztlicher Seite aus die medizinischen Maßnahmen begrenzt, wodurch die Lebenserwartung der Patienten ebenfalls zurück ging. Bei zehn Patienten haben die Ärzte den Tod des Patienten sogar absichtlich herbeigeführt, so die Ergebnisse der Befragung. In 47 Fällen haben die Ärzte ihre Patienten nicht über die mögliche Lebenszeitverkürzung durch die Behandlung aufgeklärt, obwohl diese zum Zeitpunkt der Entscheidung selbstbestimmungsfähig waren. Wobei die Ärzte betonten, dass sie stets „das beste Interesse des Patienten“ beziehungsweise „die Vermeidung eines möglichen Schadens“ im Sinn gehabt hätten.

Auch aus Sicht von Jan Schildmann vom Institut für Medizinische Ethik der RUB ist es „bemerkenswert, dass ein Teil der befragten Ärzte eine Verkürzung des Lebens als Konsequenz ärztlichen Handelns nicht nur vorhersieht sondern beabsichtigt”. Zumal der offizielle Standpunkt der Bundesärztekammer in ihren „Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung“ eine ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung des Patienten bisher kategorisch ausschließt. Die jetzige Studie verdeutlicht jedoch, dass in der Praxis bei der Patientenbehandlung am Lebensende bereits eine andere Einstellung zu erkennen ist. „Die offiziellen Verlautbarungen zum ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den moralischen Bewertungen und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in Deutschland überein“, erklärt Studienleiter Jochen Vollmann.und betont außerdem, dass „die neuen empirischen Forschungsergebnisse (…) als Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden“ sollten. Auch die Deutsche Hospiz Stiftung sieht auf Basis der Studienergebnisse dringenden Handlungsbedarf, da es eine „große Gefahr für alle Schwerstkranken“ darstelle, wenn selbst speziell ausgebildete Palliativmediziner den Patientenwillen in der beschriebenen Form missachten. So ist nach Auffassung der Hospiz-Stiftung die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und die Bundesärztekammer aufgefordert, für ethische und rechtliche Klarheit in der Ärzteschaft zu sorgen. Der Geschäftsführende Hospiz-Stiftung-Vorstand Eugen Brysch unterstrich, dass „das Selbstbestimmungsrecht schwerstkranker Menschen (…) zu achten“ ist.

Das Thema Sterbehilfe wurde in jüngster Vergangenheit auf Basis des „Patientenverfügungsgesetzes“, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe und der öffentlich gewordenen Fälle ärztlicher Sterbehilfe immer wieder heiß diskutiert. Dabei konnte sich die Bundesärztekammer bisher jedoch nicht zu einer einheitlichen neuen Linie durchringen und die bisherigen Maßgaben können keine Gültigkeit mehr haben, wenn ein Drittel bis ein Viertel der behandelnden Ärzte in der Praxis die Beihilfe zum Suizid bei bestimmten Patienten befürwortet. (fp)

Lesen Sie weiter:
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Ex-Justizsenator Kusch gründet Sterbehilfe e.V.

Bild: D. Braun / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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