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Natürliche Hilfe: Kräutertees heilend bei Erkältungen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
24. Dezember 2016
in News
Leseminuten 2 min
Viele Menschen vertrauen bei Erkältungsbeschwerden auf die wohltuende Wirkung von Kräutertees. Diese dürfen aber meist mit einem Hinweis auf heilende Wirkung beworben werden. Arzneitees jedoch schon. (Bild: Alexander Raths/fotolia.com)

Enthaltene Heilpflanzen: Kräutertees gegen Erkältung als Arzneimittel
Kräutertees gelten als wohltuend und werden teilweise als Hausmittel bei Erkältungen und anderen Beschwerden eingesetzt. Sie dürfen allerdings in der Regel nicht mit dem Hinweis auf heilende Wirkung verkauft werden. Arzneitees, die entsprechend gekennzeichnet sind, hingegen schon.

Hausmittel gegen Erkältungsbeschwerden
Erkältungsbeschwerden wie Husten und Schnupfen sind derzeit weit verbreitet. Um Infekten vorzubeugen oder Symptome zu lindern, greifen viele zu natürlichen Hausmitteln wie Hühnesuppe oder Tees. Vor allem Kräutertees gelten als wohltuend. Sie helfen beispielsweise als Hausmittel gegen Husten oder gegen Halsschmerzen. Allerdings dürfen die meisten Kräutertees im Supermarktregal lediglich als Lebensmittel und nicht mit dem Hinweis auf heilende Wirkung beworben werden.

Viele Menschen vertrauen bei Erkältungsbeschwerden auf die wohltuende Wirkung von Kräutertees. Diese dürfen aber meist nicht mit einem Hinweis auf heilende Wirkung beworben werden. Arzneitees jedoch schon. (Bild: Alexander Raths/fotolia.com)

Arzneitees unterliegen dem Arzneimittelgesetz
Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Bei Arzneitees sieht es hingegen anders aus. Dies müssen jedoch entsprechend gekennzeichnet sein.

„Arzneitee muss eindeutig als „Arzneimittel“ oder „Arzneitee“ gekennzeichnet werden, ebenso die Indikation, Gegenanzeigen, Dosierung und Zusammensetzung“, schreibt die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung.

Arzneitees unterliegen dem Arzneimittelgesetz, sie müssen durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden.

Traditionelle Arzneimittel
Voraussetzung für die Zulassung ist jedoch nicht, dass sie nachweislich helfen. Bei Arzneitees handelt es sich häufig um sogenannte traditionelle Arzneimittel, die lediglich registriert und aufgrund langjähriger Anwendung ohne produktbezogenen Wirknachweis verkauft werden dürfen, erklären die Verbraucherschützer.

Diese müssen einen Hinweis auf die „traditionelle Verwendung tragen“, erläutert Birgit Brendel, Fachreferentin bei der Verbraucherzentrale. Wer eine Erkältung bekämpfen möchte, sollte besser zu einem Arzneitee greifen. „Zweckbestimmung, Zulassung und Kennzeichnung unterscheidet einen Arzneitee von einem Kräutertee, der Lebensmittel ist“, so die Expertin.

Pflanzengifte in Kräutertees
Bei den jeweiligen Produkten sollte man sich auch über die Qualität informieren. Denn in der Vergangenheit wurden mehrfach Pflanzengifte in Kräutertees nachgewiesen. So war Anfang des Jahres über Funde von sogenannten Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in mehreren Pfefferminz- und Kräutertees berichtet worden. Diese Stoffe können zu Leberschädigungen und Leberkrebs führen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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